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Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kleve

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Jobcenter Landkreis Kleve Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Kleve [#18841]
Datum
31. Oktober 2016 23:29
An
Jobcenter Landkreis Kleve
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Landkreis Kleve
Weisungen des Jobcenters Kreis Kleve; Ihre Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen…
Von
Jobcenter Landkreis Kleve
Betreff
Weisungen des Jobcenters Kreis Kleve; Ihre Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 31.10.2016
Datum
14. November 2016 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedanke ich mich für Ihr Interesse an der Arbeit des Jobcenters des Kreises Kleve. Um den berechtigten Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nach Offenheit und Transparenz nachzukommen, stellt das Jobcenter Kreis Kleve bereits seit langem alle Arbeitshinweise und Weisungen allgemein zugänglich im Internet zur Verfügung. Die erbetenen Informationen (Arbeitshinweise SGB II, Bildung und Teilhabe sowie Mietobergrenzen für die Kosten der Unterkunft) finden Sie unter folgendem Link: https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich4/geldleistungen/ Ich darf der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass § 5 Abs. 4 IFG NRW vorsieht, dass der Antrag abgelehnt werden kann, wenn der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Außerdem schicken Sie Ihre Anfrage über einen Webservice (fragdenstaat.de), der in den Nutzungsbedingungen unter Ziff. 3.2 vorsieht, dass Teilnehmende des Dienstes juristische und natürliche Personen sein können, die den Dienst auch unter einem Pseudonym nutzen dürfen. Insoweit kann nicht geprüft werden, ob die Anfrage von einer natürlichen Person stammt. Dies ist jedoch zwingende Voraussetzung für einen Informationsanspruch. Ich hoffe, Ihnen mit dem o. a. Hinweis auf den öffentlich zugänglichen Fundort im Internet geholfen zu haben und gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.