Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2016
  • Frist
    3. Januar 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser [#19430]
Datum
30. November 2016 16:42
An
Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser
Eingangsbestätigung der E-Mail vom 01.12.2016 Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit bestätige ich, dass der Antrag nach…
Von
Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung der E-Mail vom 01.12.2016
Datum
1. Dezember 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
156,2 KB
Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit bestätige ich, dass der Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) hier am 01.12.2016 eingegangen ist und bearbeitet wird. Da der Antrag sehr umfangreich ist, wird die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an das Jobcenter im Landkreis Nienburg, Verdener Str. 21 in 31582 Nienburg l Weser. Mit freundlich Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Eingangsbestätigung der E-Mail vom 01.12.2016 [#19430] Sehr geehrt<< Anrede >> bundesweit veröffe…
An Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Eingangsbestätigung der E-Mail vom 01.12.2016 [#19430]
Datum
6. Dezember 2016 13:36
An
Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bundesweit veröffentlichen einige Jobcenter nun ihre Weisungen und Zielvereinbarungen kostenfrei auf ihrer Website. Deshalb halte ich die von Ihnen angesprochenen Kosten für nicht sinnig und bin nicht bereit diese zu zahlen. Dass auch diese einen "erheblichen Umfang" haben, können Sie beispw. an folgendem Beispiel sehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-50220 Außerdem bitte ich darum, dass zukünftige Kommunikation direkt per E-Mail erfolgt. Ich denke dies sollte beide Seiten einfacher und mit weniger Aufwand verbunden sein. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 19430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser
WG: Ihre Anfrage zu den Weisungen des Jobcenters Nienburg vom 30.11.2016 [#19430 Sehr geehrter Herr Wolf, …
Von
Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser
Betreff
WG: Ihre Anfrage zu den Weisungen des Jobcenters Nienburg vom 30.11.2016 [#19430
Datum
7. Dezember 2016 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, ich komme auf Ihre oben bezeichnete Email zurück. In dieser Email beantragen Sie, Ihnen sämtliche Weisungen des Jobcenters Nienburg zu übersenden. Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) richtet sich nach § 50 Abs. 4 S. 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Hiermit entspreche Ich Ihrem Informationsbegehren. Das Jobcenter Nienburg verfügt über eigene Weisungen. Die aktuell gültigen Weisungen füge ich Ihnen als Anlagen bei. Darüber hinaus gelten für das Jobcenter Nienburg die Weisungen bzw. Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie finden diese Weisungen und Arbeitshilfen unter folgendem Link: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/index.htm Die derzeit beim Jobcenter Nienburg gültigen Dienstanweisungen und Arbeitsanleitungen regeln die konkrete Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie präzisieren die Einzelvorschriften und sind für die zuständigen Dienststellen Grundlage für ihre Entscheidung im Einzelfall. Die aktuell gültigen Dienstanweisungen des Jobcenters Nienburg füge ich Ihnen als Anlagen bei. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass ein neuer Internetauftritt des Jobcenters Nienburg entsteht, in dem zukünftig die aktuellen Weisungen im Internet veröffentlicht werden. Die Onlineschaltung wird im I. Quartal 2017 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: WG: Ihre Anfrage zu den Weisungen des Jobcenters Nienburg vom 30.11.2016 [#19430 [#19430] Sehr geehrt<< …
An Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage zu den Weisungen des Jobcenters Nienburg vom 30.11.2016 [#19430 [#19430]
Datum
7. Dezember 2016 11:54
An
Jobcenter Landkreis Nienburg/Weser
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre zügige Beantwortung meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 19430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>