Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottweil

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen des Jobcenters die die Nahtlosigkeitsregelung betreffen

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Rottweil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Rottweil [#18286]
Datum
20. Oktober 2016 20:39
An
Jobcenter Landkreis Rottweil
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen des Jobcenters die die Nahtlosigkeitsregelung betreffen Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Rottweil
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG zur Übersendung der derzeit gültigen We…
Von
Jobcenter Landkreis Rottweil
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. Oktober 2016 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG zur Übersendung der derzeit gültigen Weisungen die die Nahtlosigkeitsregelung betreffen ist hier eingegangen. Um Ihnen zu antworten und ggf. Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewähren zu können, bitte ich um Mitteilung was Sie unter Nahtlosigkeitsregelung verstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#18286] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr bedenklich, dass sie das nicht kennen. Nahtl…
An Jobcenter Landkreis Rottweil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#18286]
Datum
5. November 2016 10:29
An
Jobcenter Landkreis Rottweil
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr bedenklich, dass sie das nicht kennen. Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes laut § 145 SGB III. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Landkreis Rottweil
Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter Landkreis Rottweil hat keine internen Weisungen zur Nahtlosigke…
Von
Jobcenter Landkreis Rottweil
Betreff
Anfrage
Datum
22. November 2016 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Jobcenter Landkreis Rottweil hat keine internen Weisungen zur Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes laut § 145 SGB III ( Sonderformen des Arbeitslosengeldes). Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfrage [#18286] Sehr geehrt<< Anrede >> nach welchen Vorgaben bearbeitet das Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Rottweil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#18286]
Datum
28. November 2016 08:32
An
Jobcenter Landkreis Rottweil
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nach welchen Vorgaben bearbeitet das Jobcenter Landkreis Rottweil die Fälle betreffend die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes laut § 145 SGB III ( Sonderformen des Arbeitslosengeldes) dann? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es die gesetzlich Vorgegebenen nicht sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in