Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen Details
Von
Marc Kura
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen [#19347]
Datum
26. November 2016 18:38
An
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen [#19347]
Datum
1. Februar 2017 21:56
An
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen“ vom 26.11.2016 (#19347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Sehr geehrter Herr Kura, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist se…
Von
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen [#19347]
Datum
3. Februar 2017 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> . Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis keine Zielvorgaben hat. Mit freundlichen Grüßen
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erhalte den Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 1…
An Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen [#19347]
Datum
4. April 2017 22:39
An
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erhalte den Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Sehr geehrter Herr Kura, ergänzend zu Ihrer E-Mail vom 04.04.2017 bitte ich um Mitteilung in welchem Umfang Sie I…
Von
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen [#19347]
Datum
6. April 2017 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, ergänzend zu Ihrer E-Mail vom 04.04.2017 bitte ich um Mitteilung in welchem Umfang Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Zu welchen Themen wünschen Sie Zugang? Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von 15,00 EUR bis zu 500,00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage bezieht sich auf: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und …
An Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen [#19347]
Datum
21. Mai 2017 11:38
An
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage bezieht sich auf: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marc Kura
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen“ [#19347]
Datum
18. Juni 2017 10:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19347 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frage einfach nicht beantwortet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Sehr geehrter Herr Kura, antragsgemäß erhalten Sie die für das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis geltenden Regelun…
Von
Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen
Betreff
Betreff: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen [#19347]
Datum
19. Juni 2017 07:52
Status
Sehr geehrter Herr Kura, antragsgemäß erhalten Sie die für das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis geltenden Regelungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Die ermessenslenkenden Weisungen werden aktuell überarbeitet. Im Übrigen gelten für das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Die Anfrage hat sich damit erledigt. Mit fr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - AA Villingen-Schwenningen“ [#19347]
Datum
24. Juni 2017 22:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Die Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>