Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Sonneberg

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 2 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Sonneberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Sonneberg [#19002]
Datum
9. November 2016 04:53
An
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Jobcenter Landkreis Sonneberg
WG: 161109_Auskünfte_IFG_JC_SON Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheits…
Von
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Betreff
WG: 161109_Auskünfte_IFG_JC_SON
Datum
10. November 2016 06:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Weisungen des Jobcenters sowie Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit – sind hier eingegangen und werden hier bearbeitet. Die Anträge sind sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich weise Sie darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: WG: 161109_Auskünfte_IFG_JC_SON [#19002] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. …
An Jobcenter Landkreis Sonneberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: 161109_Auskünfte_IFG_JC_SON [#19002]
Datum
10. November 2016 11:49
An
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bevor ich inhaltlich auf ihre E-Mail eingehe, erlauben Sie mir folgende Anmerkung: Während viele Jobcenter bereits von sich aus ihre Weisungen veröffentlichen bzw. diese auf Antrag kurzfristig ohne Erhebung von Gebühren zugänglich machen, scheinen Sie sich auf "die Seite" der Jobcenter "zu schlagen", die mit Hilfe der Androhung von Gebühren etc. versuchen zu mauern. Ich darf Sie insbesondere im Hinblick auf das Gebot des transparenten Verwaltungshandelns und die Bürgerfreundlichkeit darum bitten, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag sehr umfangreich und nur kostenpflichtig zu bearbeiten sei, nicht folgen. Ich gehe davon aus, dass die (internen) Weisungen und die Zielvereinbarung elektronisch und gesammelt vorliegen; ich gehe weiterhin von einer einfachen, kostenfrei zu bearbeitenden Anfrage aus. Ich wünsche, falls möglich, eine elektronische Auskunft (z.B. im PDF-Format). Die Berechnung von Auslagen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich (BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016). Ich behalte mir die Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier P.S.: Ich beantrage bereits jetzt eine Befreiung / Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV. Eine Begründung und entsprechende Belege reiche ich ggf. nach. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt eine Übersicht über die bestehenden (internen) Weisungen / Handlungsanweisungen (reine Nennung reicht), um ggf. eine "gestückelte" - dann kostenfrei zu erteilende - Antragstellung auf Auskunft nach dem IFG zu ermöglichen. Anfragenr: 19002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
12. Januar 2017 17:29
Status
Warte auf Antwort
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
17. Januar 2017 16:08
Status
Warte auf Antwort
58,3 KB

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Julian Pascal Beier
AW: Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19002] Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geeh…
An Jobcenter Landkreis Sonneberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#19002]
Datum
19. Januar 2017 13:37
An
Jobcenter Landkreis Sonneberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Januar 2017. Ich kann Ihrer Auffassung, dass der Antrag sehr umfangreich und nur kostenpflichtig zu bearbeiten sei, nicht folgen. Ich gehe davon aus, dass die (internen) Weisungen elektronisch und gesammelt vorliegen; ich gehe weiterhin von einer einfachen, kostenfrei zu bearbeitenden Anfrage aus. Die Berechnung von Auslagen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich (BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016). Ich behalte mir die Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier P.S.: Ich beantrage bereits jetzt eine Befreiung / Ermäßigung der Gebühren nach § 2 IFGGebV. Eine Begründung und entsprechende Belege reiche ich ggf. nach. Hilfsweise beantrage ich bereits jetzt eine Übersicht über die bestehenden (internen) Weisungen / Handlungsanweisungen (reine Nennung reicht), um ggf. eine "gestückelte" - dann kostenfrei zu erteilende - Antragstellung auf Auskunft nach dem IFG zu ermöglichen. Anfragenr: 19002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>