Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln [#18699]
Datum
26. Oktober 2016 08:27
An
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Ihre Anträge nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.10.2016
Von
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.10.2016
Datum
26. Oktober 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Bitte ggf. an die Adresse <<Name und E-Mail-Adresse>> weiterleiten. Sehr geehrte Damen und Herren, v…
An Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln [#18699]
Datum
9. November 2016 16:03
An
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Status
Bitte ggf. an die Adresse <<Name und E-Mail-Adresse>> weiterleiten. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.10.2016. Darin verweisen Sie auf voraussichtliche Kosten in Höhe von bis zu 500 € sowie weitere Auslagen. Eine gleichlautende Anfrage wurde auch an andere Jobcenter gestellt. Diese erteilten die Auskunft kostenfrei. Daher bitte ich Sie, Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass eine Erhebung von Gebühren gerechtfertigt ist, so bitte ich vorab um eine detaillierte Gebührenaufstellung. Ich behalte mir dann das Recht vor, die Anfrage aufgrund der Gebühren zurückzuziehen. Ich bitte zudem zu bedenken, dass ich ausschließlich an einer Beantwortung und Übermittlung der Informationen in elektronischer Form interessiert bin. Hierdurch dürften keinerlei Auslagen anfallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 09.11.2016. Leider ist daraus nicht zu entnehmen, ob…
Von
Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Mittelsachsen Freiberg-Mittweida Döbeln [#18699]
Datum
3. Februar 2017 10:22
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 09.11.2016. Leider ist daraus nicht zu entnehmen, ob Sie Ihren Antrag in dieser allgemeinen Form und in diesem Umfang aufrechterhalten oder auf bestimmte Themengebiete einschränken möchten. Nach grober Prüfung kann ich Ihnen mitteilen, dass voraussichtlich Gebühren von ca. 150,00 - 200,00 € anfallen würden. Eine genaue Berechnung und Aufstellung der Gebühren ist jedoch erst nach erfolgter Beantwortung Ihrer Anfrage möglich. Ich bitte Sie daher erneut um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag konkretisieren möchten. Da das Jobcenter Mittelsachsen zu einem großen Teil nach den Weisungen, Richtlinien und Arbeitshilfen der Träger arbeitet, können Sie sich diesbezüglich bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Landkreis Mittelsachsen erkundigen. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen