Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Saale-Holzland

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Saale-Holzland [#18702]
Datum
26. Oktober 2016 08:44
An
Jobcenter Saale-Holzland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Saale-Holzland
Ihre E-Mails vom 26.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre beiden E-Mails vom 26. Oktober 2016…
Von
Jobcenter Saale-Holzland
Betreff
Ihre E-Mails vom 26.10.2016
Datum
14. November 2016 11:28
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AntwortschreibenZielvereinbarung.pdf
441,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre beiden E-Mails vom 26. Oktober 2016 übersende ich Ihnen anbei die Antwortschreiben des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis. Zielvereinbarung: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 26.10.2016 [#18702] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.11.…
An Jobcenter Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 26.10.2016 [#18702]
Datum
14. November 2016 22:38
An
Jobcenter Saale-Holzland
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.11.2016. Sie schreiben, dass der Antrag aufgrund des Umfangs nur kostenpflichtig bearbeitet werden kann. Dieser Auffassung kann ich nicht folgen. Vielmehr gehe ich davon aus, dass die (internen) Weisungen in elektronischer Form und gesammelt vorliegen. Eine Berechnung von Auslagen ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungserichts nicht möglich. Ich verweise hierzu auf BVerwG 7 C 6.15 - Urteil vom 20. Oktober 2016. Ähnlich gelagerte Anfragen an andere Jobcenter wurden kostenlos beantwortet. Sollten Sie auf der Erhebung von Gebühren bestehen, so behalte ich mir eine Einschaltung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor. In der Hoffnung auf eine positive Antwort verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Saale-Holzland
Ihre E-Mail vom 14.11.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 14.11.2016 erlaube ich…
Von
Jobcenter Saale-Holzland
Betreff
Ihre E-Mail vom 14.11.2016
Datum
16. November 2016 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 14.11.2016 erlaube ich mir darauf anzumerken, dass Sie das Antwortschreiben vom 14.11.2016 offensichtlich missverstanden haben. Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Anfrage zunächst nicht beantwortet werden kann, da Ihr Antrag unbestimmt war. Es wurde Ihnen gerade nicht mitgeteilt, dass der Antrag aufgrund des Umfanges nur kostenpflichtig bearbeitet werden kann. Vielmehr haben wir darauf hingewiesen, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung anfallen können, soweit keine einfache Auskunft begehrt wird. Des Weiteren haben wir darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Frage, ob und ggf. in welcher Höhe im vorliegenden Fall Gebühren entstehen, im vorliegenden Fall angesichts der Unbestimmtheit des Antrages noch keine Angaben gemacht werden können. Nach dem Vorgesagten bitte ich nochmals um Mitteilung, welche konkreten internen Weisungen und Arbeitshilfen Sie begehren. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Saale-Holzland
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen eine aktuelle Übersicht über die gü…
Von
Jobcenter Saale-Holzland
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
4. Juli 2017 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen eine aktuelle Übersicht über die gültigen Weisungen des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis. Gültige Weisungen: * Sittenwidrige Löhne * Prüfung Renteneintritte * Darlehen nach § 16c, § 16f SGB II * Verfahren zur Betreuung der leistungsberechtigten Selbständigen im Jobcenter Saale-Holzland-Kreis * Kundenkontaktkonzept 2017 * Ermessenslenkende Weisungen 2017 * Interne Handlungsempfehlungen des Saale-Holzland-Kreises zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) * Interne Handlungsempfehlungen des Saale-Holzland-Kreises zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe * Kundenreaktionsmanagement Mit freundlichen Grüßen