Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250935]
Datum
9. Juni 2022 12:22
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Innenministeriums in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und den Familiennachzug an die Ausländerbehörden im Jahr 2016, 2017, 2021 und 2022
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 250935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250935/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Sie haben sich mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NR…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag - Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug [#250935]
Datum
9. Juni 2022 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,3 KB


Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Sie haben sich mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 09.06.2022 zum Thema "Weisungen zu Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug" an das Ministerium des Innern gewandt. In Nordrhein - Westfalen ist das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration für die von Ihnen aufgeworfene Fragestellung zuständig. Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) Besucher- und Lieferanschrift: Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf Postanschrift: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 837-02 Fax: +49 (0)211 837-22 00 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.mkffi.nrw Ich rege an, sich ggf. mit dem MKFFI NRW bezüglich Ihrer Anfrage in Verbindung zu setzten. Darüber hinaus erlaube ich mir, Sie auf das Internetangebot www.recht.nrw.de<http://www.recht.nrw.de> aufmerksam zu machen: Dieses Portal stellt Informationen zum Landesrecht für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Verfügbar sind die elektronischen Fassungen des Verkündungsblattes "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.)" für die Jahre 1946 bis heute und des Veröffentlichungsblattes "Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.)" für die Jahre 1949 bis heute. Weiterhin stehen die Sammlungen der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen (SGV. NRW.) sowie der geltenden Verwaltungsvorschriften bzw. Erlasse (SMBl. NRW.) für elektronische Recherchezwecke zur Verfügung. In diesen Sammlungen werden die in den o. g. Verkündungsblättern GV. NRW. und MBl. NRW. veröffentlichten Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften eingearbeitet (konsolidiert). Dies bewirkt, dass die SGV. NRW. und die SMBl. NRW. stets auf dem aktuellen Verkündungs- beziehungsweise Veröffentlichungsstand sind. Darüber hinaus kann in den Sammlungen der nicht mehr gültigen historischen Gesetze und Rechtsverordnungen (HSGV. NRW.) und nicht mehr gültigen historischen Verwaltungsvorschriften (HSMBl. NRW.) gestöbert werden. Die Inhalte dieses Portals sind eine Serviceleistung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht amtlich. Die amtlichen Verkündungen erfolgen auf Grundlage der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Papierfassung der genannten Verkündungsblätter. In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, Mit freundlichen Grüßen