Weisungen zur Sicherung einer Versammlung

1. Alle Weisungen und Anordnungen gegenüber Polizeivollzugsbeamten zur Durchführung der Sicherung der Versammlung in Keyenberg am 22.01.2023.
Insbesondere Regelungen zur Sicherung des Straßenverkehrs auf der L12.

2. Alle im Zusammenhang mit der besagten Versammlung entstandenen Verwaltungsakte, insbesondere die Genehmigung der Versammlung falls sie in Abschrift oder Original vorhanden ist.

3. Die Anzahl der aufgenommenen Ordnungswidrigkeits- und Strafanzeigen aufgeschlüsselt nach Tatvorwurf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]
Datum
23. Januar 2023 23:19
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Weisungen und Anordnungen gegenüber Polizeivollzugsbeamten zur Durchführung der Sicherung der Versammlung in Keyenberg am 22.01.2023. Insbesondere Regelungen zur Sicherung des Straßenverkehrs auf der L12. 2. Alle im Zusammenhang mit der besagten Versammlung entstandenen Verwaltungsakte, insbesondere die Genehmigung der Versammlung falls sie in Abschrift oder Original vorhanden ist. 3. Die Anzahl der aufgenommenen Ordnungswidrigkeits- und Strafanzeigen aufgeschlüsselt nach Tatvorwurf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/268479/upload/2492af1d2ff3f7ba67d243bfa7fbeffbf390fce8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 10/2023 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersen…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]
Datum
9. Februar 2023 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 10/2023 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage sowie das Infoblatt zum Datenschutz. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Zu 1. Eine Versammlung ist dort als "eine örtliche Zusammenkunft von mindestens drei Personen z…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]
Datum
10. Februar 2023 19:25
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Zu 1. Eine Versammlung ist dort als "eine örtliche Zusammenkunft von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung" definiert. An dem dortigen Tag trafen sich am Kirchplatz in Keyenberg eine nicht näher durch mich angebbare -wenn auch deutlich höher als drei- Personenzahl mit u.A. Bannern gegen den Tagebau Garzweiler der RWE Power AG. Auch wurde die Zufahrtswege in das Dorf durch die Polizei kontrolliert und z.T. versperrt mit der Begründung einer Versammlungssicherung. Die Darstellung dass eine Versammlung demnach nicht stattgefunden hat ist daher schlicht nicht haltbar. Denkbar ist dass die Versammlung allerdings nicht in den örtlichen Zuständigkeitsbereich der von Ihnen referenzierten Versammlungsbehörde gefallen ist. In diesem Fall bitte ich um Auskunft über vorhandene Amtshilfeersuchen des Landrates Heinsberg als Kreispolizeibehörde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/268479/upload/2492af1d2ff3f7ba67d243bfa7fbeffbf390fce8/
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 26/2023 Sehr << Antragsteller:in >> die Ausführungen …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]
Datum
14. Februar 2023 13:23
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 26/2023 Sehr << Antragsteller:in >> die Ausführungen zu Punkt 1 des Antwortschreibens beziehen sich auf "Weisungen zur Sicherung der Versammlung". Gemäß des Versammlungsgesetzes NRW, insbesondere hinsichtlich einer Anzeige für den erfolgten Spaziergang gemäß § 10 VersG NRW, erfolgte diese für den 22.01.2023 in Lützerath nicht. Weder wurde der Spaziergang im Vorfeld als Versammlung bei der Versammlungsbehörde angezeigt, noch haben die vor Ort eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten eine Anzeige erhalten. Daraus folgend liegen auch keine Bestätigungsverfügungen oder Weisungen in der Sache vor. Weiterhin liegen hier keine Erkenntnisse zu einem Amtshilfeersuchen vor. Die Zuständigkeit der Polizei Aachen ist gegeben. Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Nachfrage. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre Ausführungen dass die betreffende Versammlung nicht angemeldet wurde kann ich nachvollziehen. All…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]
Datum
14. Februar 2023 13:53
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Ausführungen dass die betreffende Versammlung nicht angemeldet wurde kann ich nachvollziehen. Allerdings ist aufgrund des großen Polizeiaufgebotes Grund zur Annahme gegeben dass die Polizei von der Versammlung -sei sie angemeldet oder nicht- objektiv Kenntnis hatte. Dass dann insbesondere bezugnehmend auf Punkt 1 Satz 2 ohne schriftliche Weisungen Straßen mit Begründung einer Versammlungssicherung gesperrt werden wage ich stark zu beweifeln. Auch dass die Koordination des Einsatzes Weisungslos geschehen ist, ist aufgrund der Anzahl der Eingesetzen Polizeivollzugsbeamten unwahrschinlich. Im Kontext dieser Anfrage bezieht sich die Sicherung der Versammlung dabei sowohl auf den Schutz der Versammlung vor Störungen als auch der Sicherung der Allgemeinheit vor konkreten oder abstrakten Gefahren die von der Versammlung ausgehen. Dies umfasst insbesondere auch die Sperrung von Straßen. Weisungen im Sinne der Anfrage sollen dabei vor allem Dienstanweisungen an die eingesetzten Polizeibeamten sein. Dies ergibt sich aus Punkt 2 da dort explizit nach Verwaltungsakten gefragt wurde, welche durch Ihre Natur nach außen gerichtet sind. Daher möchte ich Sie bitten insbesondere Punkt 1 Satz 2 erneut zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/268479/upload/2492af1d2ff3f7ba67d243bfa7fbeffbf390fce8/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen zur Sicherung einer Versammlung“ [#268479]
Datum
24. Februar 2023 15:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/268479/auth/c645dd5990cf99634f4e2fb00960d43ccd833d0a/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da zuerst Wahrheitswidrig behauptet wurde es habe an dem betreffenden Tag keine Versammlung stattgefunden. Dies ist durch mein Anwortschreiben vom 10.2 meiner Meinung nach auch hinreichend als unzutreffend und nicht haltbar dargelegt worden. Sodann wird durch das PP Aachen argumentiert dass keine Dokumente vorlägen weil die Versammlung im Vorfeld nicht angemeldet wurde. Dass allerdings die Führung der Bereitschaftspolizei als auch Straßensperrungen durch PVB nicht im Vorfeld schriftlich festgelegt werden, halte ich für unwahrscheinlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 268479.pdf - 2023-02-09_1-2023-02-09-antwortschreiben-weisungsicherungversammlung.pdf - 2023-02-09_1-infoblatt-ifganfragen.pdf Anfragenr: 268479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/268479/upload/2492af1d2ff3f7ba67d243bfa7fbeffbf390fce8/
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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 10/2023 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erh…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]
Datum
2. März 2023 09:19
Status
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 10/2023 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme zu Ihren Nachfragen. Leider funktionieren die beigefügten Links im Dokument nicht, daher auch hier nochmal: Beschwerdemanagement: <<E-Mail-Adresse>> Beispielhafter Beschwerdebericht: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1429.pdf Ich hoffe, Ihrem Anliegen somit Rechnung getragen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße

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