Weisungen

Gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 AkkStelleG ist die Akkreditierungsstelle verpflichtet, den Weisungen der Bundesministerien nachzukommen.

Für den Fachbereich Arbeitsförderung (AZAV) / Berufliche Weiterbildung bitte ich für den Zeitraum 2015 bis 2021 um Zusendung aller Weisungen durch alle Bundesministerien inkl. derer nachgelagerten Dienststellen. Darüber hinaus bitte ich um eine abschließende Auflistung aller (An-)Weisungen der Akkreditierungsstelle gegenüber den fachkundigen Stellen (gleicher Fachbereich, gleicher Zeitraum).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 AkkS…
An Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen [#218314]
Datum
14. April 2021 08:56
An
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 AkkStelleG ist die Akkreditierungsstelle verpflichtet, den Weisungen der Bundesministerien nachzukommen. Für den Fachbereich Arbeitsförderung (AZAV) / Berufliche Weiterbildung bitte ich für den Zeitraum 2015 bis 2021 um Zusendung aller Weisungen durch alle Bundesministerien inkl. derer nachgelagerten Dienststellen. Darüber hinaus bitte ich um eine abschließende Auflistung aller (An-)Weisungen der Akkreditierungsstelle gegenüber den fachkundigen Stellen (gleicher Fachbereich, gleicher Zeitraum).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218314/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie beigefügtes Anschreiben betreffend Ihrer untenstehenden Anfrage. Für R…
Von
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Betreff
WG: Auskunft nach IFG / WG: Weisungen [#218314]
Datum
15. April 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie beigefügtes Anschreiben betreffend Ihrer untenstehenden Anfrage. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.04.2021. In Bezug auf mein Begehren aller (A…
An Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft nach IFG / WG: Weisungen [#218314]
Datum
15. April 2021 16:06
An
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.04.2021. In Bezug auf mein Begehren aller (An)-Weisungen gegenüber den fachkundigen Stellen konkretisiere ich hiermit auf weisungslenkende Informationen an alle fachkundigen Stellen durch Rundschreiben, Informationsbriefe etc. Einzelfälle gegenüber vereinzelter fachkundiger Stellen, die personenbezogene Daten und/oder schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder die Einwilligung Betroffener erforderlich macht, sind ausgenommen. Sofern durch die Beteiligung Dritter und den daraus erhöhten Arbeitsaufwand Gebühren nach § 10 IFG entstehen, bitte ich diese vorab mitzuteilen. In diesem Fall erwäge ich mich direkt an die einzelnen Bundesministerien zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218314/
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich leite dies an die Fachabteilung weiter. Sollte nach A…
Von
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Betreff
AW: WG: Auskunft nach IFG / WG: Weisungen [#218314]
Datum
16. April 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich leite dies an die Fachabteilung weiter. Sollte nach Absprache mit der Fachabteilung ein erhöhter Aufwand notwendig sein, werden wir Sie darüber informieren. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie die von Ihnen begehrten Unterlagen und Informationen. Sollten Sie konkrete…
Von
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Betreff
AW: WG: Auskunft nach IFG / WG: Weisungen [#218314]
Datum
7. Mai 2021 14:42
Status
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie die von Ihnen begehrten Unterlagen und Informationen. Sollten Sie konkrete Rückfragen bezüglich der Schreiben der Bundesagentur für Arbeit haben, bitte ich Sie, die Bundesagentur hierzu direkt zu kontaktieren. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen