Weisungslage zur Einreiseverweigerung

Unter dem Aktenzeichen 71- 10 00 11 0003 Band 18-20 wird bereits eine Informationsfreiheitsanfrage bei Ihnen geführt. Sie haben aufgrund dieser Anfrage das Dokument 18 04 02 - 0700 freigegeben. Auf Seite 3 dieses Dokuments wird auf Folgendes eingegangen: "Die Weisungslage zur Einreiseverweigerung bleibt unberührt". Bitte senden Sie mir alle Informationen über diese Weisungslage und die Weisungslage selbst.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter dem Aktenz…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Weisungslage zur Einreiseverweigerung [#33077]
Datum
24. August 2018 15:40
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter dem Aktenzeichen 71- 10 00 11 0003 Band 18-20 wird bereits eine Informationsfreiheitsanfrage bei Ihnen geführt. Sie haben aufgrund dieser Anfrage das Dokument 18 04 02 - 0700 freigegeben. Auf Seite 3 dieses Dokuments wird auf Folgendes eingegangen: "Die Weisungslage zur Einreiseverweigerung bleibt unberührt". Bitte senden Sie mir alle Informationen über diese Weisungslage und die Weisungslage selbst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Einreiseverweigerung“ vom 24.…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungslage zur Einreiseverweigerung [#33077]
Datum
27. September 2018 23:15
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Einreiseverweigerung“ vom 24.08.2018 (#33077) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Weisungslage zur Einreiseverweigerung [#33077]
Datum
8. Oktober 2018 08:57
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Rückmeldung war ohne Inhalt bzw. wurde ohne einen solchen angezeigt. Mit fre…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Weisungslage zur Einreiseverweigerung [#33077]
Datum
8. Oktober 2018 09:35
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Rückmeldung war ohne Inhalt bzw. wurde ohne einen solchen angezeigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Weisungslage zur Einreiseverweigerung [#33077]
Datum
8. Oktober 2018 09:44
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Rückmeldung war ohne Inhalt bzw. wurde ohne einen solchen angezeigt. Mit fre…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Weisungslage zur Einreiseverweigerung [#33077]
Datum
8. Oktober 2018 12:17
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Rückmeldung war ohne Inhalt bzw. wurde ohne einen solchen angezeigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
IFG
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
26. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-15 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag
Datum
4. März 2019 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-15 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 2. März 2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen