Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern

Weisungslage bezüglich der Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller als Nachweis der EG Typgenehmigung nach §19 Abs. 3 Nr.2 StVZO bei Änderung der Reifendimension abweichend von Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung.
Letztes Änderungsdatum dieser Weisungslage.
(Hinweis: die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von verschiedenen Prüforganisationen derzeit beanstandet ohne Angabe einer verbindlichen Rechtsnorm)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Weisungslage bez…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern [#34116]
Datum
18. Oktober 2018 16:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weisungslage bezüglich der Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller als Nachweis der EG Typgenehmigung nach §19 Abs. 3 Nr.2 StVZO bei Änderung der Reifendimension abweichend von Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung. Letztes Änderungsdatum dieser Weisungslage. (Hinweis: die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von verschiedenen Prüforganisationen derzeit beanstandet ohne Angabe einer verbindlichen Rechtsnorm)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies is…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 9872 Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern [#34116]
Datum
19. Oktober 2018 14:36
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Wie gewünscht übersende ich Ihnen anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grü…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Az.: L 24 - MB 9872 Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern [#34116]
Datum
19. Oktober 2018 15:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrte Damen und Herren, Wie gewünscht übersende ich Ihnen anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichke…
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AW: Az.: L 24 - MB 9872 Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern [#34116]
Datum
20. November 2018 09:18
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ vom 18.10.2018 (#34116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichke…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Az.: L 24 - MB 9872 Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern [#34116]
Datum
20. November 2018 09:18
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ vom 18.10.2018 (#34116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichke…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Az.: L 24 - MB 9872 Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern [#34116]
Datum
29. November 2018 08:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ vom 18.10.2018 (#34116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichke…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Az.: L 24 - MB 9872 Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern [#34116]
Datum
7. Dezember 2018 18:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ vom 18.10.2018 (#34116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116] [#34116]
Datum
10. Dezember 2018 14:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34116 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht bisher nicht bearbeitet. Trotz mehrmaliger Nachfrage wurde mir auch Bearbeitungsstand mitgeteilt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34116.pdf Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Dezember 2018
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-724/002 II#0246 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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WG: Fwd: Vermittlung bei Anfrage »Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern« [#34116] [#34116] # 15-724/002 II#0246
Datum
14. Dezember 2018 13:24
Status
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836,8 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-724/002 II#0246 Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen dank für die Übersendung Ihrer Antwort vom 11.12.2018. Leider war meine Anf…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Anfrage »Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern« [#34116] [#34116] # 15-724/002 II#0246 [#34116]
Datum
20. Dezember 2018 15:21
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen dank für die Übersendung Ihrer Antwort vom 11.12.2018. Leider war meine Anfrage anscheinend etwas missverständlich formuliert. Daher möchte ich sie nun wie folgt präzisieren. Gemäß §19 (2) StVZO ist eine Änderung der Reifengröße eine Änderung die zum Erlöschen der betriebserlaubnis führen würde. Ddies wird jedoch gem. §19 (3) Nr. 2 nicht wirksam wenn für die Änderung eine EG-Typgenehmigung besteht. In meinem Fall wird die Erteilung dieser EG Typgenehmigung durch den Reifenhersteller für den vorliegenden Reifentyp durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zertifiziert. (siehe Anlage 1717.pdf Seite 5 Zeile 2 in verbindung mit Fußnote 2). Meine Fragen lauten nun: 1. Ist diese Bescheinigung aureichend für den Nachweis des Vorliegens einer EG Typgenehmigung zum Anbau dieses Reifens an das mittels der aufgeführten EG-Typgenehmigungsnummer spezifizierte Fahrzeug? 2. Falls nein: a) wie soll der nachweis der vorliegenden EG-Typgenmehmigung alternativ erbracht werden? b) wann hat sich die Rechtslage diesbezüglich im Vergleich zur Ansicht Ihres Hauses vom 13.12.2016 geändert (siehe "Schreiben BMVS.pdf" Seite 2 Gefunden auf www.mopedreifen.de)? c) wie und wann wurde dem Bürger diese Änderung bekanntgegeben, da ich hierzu keine Infrmationen im Internet recherhcieren konnte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 1717.pdf - schreiben-bmvs.pdf Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Auf meine Präzisierung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gü…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Anfrage »Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern« [#34116] [#34116] # 15-724/002 II#0246 [#34116]
Datum
23. Januar 2019 10:30
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Sehr geehrte Damen und Herren, Auf meine Präzisierung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ vom 20.12.2018 (#34116) erhielt ich von Ihnen bisher keine Antwort. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichke…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
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AW: Anfrage »Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern« [#34116] [#34116] # 15-724/002 II#0246 [#34116]
Datum
4. Februar 2019 09:37
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ vom 20.12.2018 (#34116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-724/002 II#0246 Sehr …
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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AW: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116] [#34116]
Datum
4. Februar 2019 14:27
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-724/002 II#0246 Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mir in Ihrem Verfahren mitgeteilt, dass man Ihren Antrag mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 beantwortet habe. Da ich jedoch gesehen habe, dass Sie hierzu eine Nachfrage gestellt haben, habe ich das BMVI gebeten mir den Sachstand der Bearbeitung mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-724/002 II#0246 Sehr …
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116]
Datum
7. Februar 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-724/002 II#0246 Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mir auf meine Nachfrage hin mitgeteilt, dass Ihre ergänzenden Fragen als Bürgeranfrage eingestuft und zur Beantwortung an das zuständige Fachreferat weitergeleitet wurden. Ich gehe somit davon aus, dass Ihnen bald eine Antwort zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Zeichen 15-724/002 II#0246 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Vermittlung. Leider ist mir de…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116]
Datum
7. Februar 2019 13:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen 15-724/002 II#0246 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Vermittlung. Leider ist mir der Unterschied zwischen Informationsfreiheitsanfrage und Bürgeranfrage beim BMVI nicht bekannt. Insbesondere sind mir die Fristen zur Beantwortung nicht bekannt. Ich denke jedoch, dass meine Anfrage von allgemeinem Interesse ist, und auch in einer angemessenen Frist hätte beantwortet werden können, was weder bei meiner ersten Anfrage noch bei meiner Präzisierung der Anfrage erfolgte. Da die Präzisierung der Fragestellung vom BMVI im Schreiben vom 11.12.2018 explizit gewünscht wurde (siehe Kopie des Schreibens auf fragdenstaat.de), ist es mir unverständlich, dass diese Präzisierung nun anders behandelt werden soll, als die ursprüngliche Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-724/002 II#0246 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116]
Datum
11. Februar 2019 15:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-724/002 II#0246 Sehr geehrtAntragsteller/in der Unterschied zwischen einem IFG-Antrag und einer Bürgeranfrage besteht im Wesentlichen darin, dass der IFG-Antrag auf tatsächlich vorhandene amtliche Informationen gerichtet ist. Er muss sich somit z.B. auf Herausgabe von Schriftstücke in Behördenakten oder zumindest auf Auskunft hieraus beziehen. Wenn der Bezug zu Behördenakten nicht besteht, z.B. weil allgemeine (Rechts-)Auskünfte angefragt werden, handelt es sich nicht mehr um einen IFG-Antrag sondern um eine sog. Bürgeranfrage. Diese unterfällt nicht mehr dem IFG, so dass auch keine Fristen für deren Beantwortung bestehen. In Ihrem Fall handelt es sich bei der Nachfrage wohl eher um eine Bürgeranfrage, da Sie eine (rechtliche) Einschätzung zu Ihrem konkreten Problem haben möchten. Da mir das BMVI jedoch signalisiert hat, dass eine Antwort durch das entsprechende Fachreferat erfolgen wird, gehe ich von einer zeitnahen und umfassenden Beantwortung Ihrer Fragen aus. Anderenfalls könnten Sie sich ggf. erneut an das BMVI wenden und einen Antrag auf Herausgabe von Unterlagen zum Thema "Beurteilung von abweichenden Reifenkombinationen im Rahmen der Hauptuntersuchung stellen, wie es das BMVI in seinem Antwortschreiben vom 11. Dezember 2018 auch bereits erwähnt hat. Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Zeichen 15-724/002 II#0246 Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund der Zusage einer zeitnahen Antwort hatte …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116]
Datum
4. März 2019 09:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen 15-724/002 II#0246 Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund der Zusage einer zeitnahen Antwort hatte ich bisher nicht gegen die Einstufung als "Bürgeranfrage" opponiert. Da ich aber bisher nach nun mehr als 2 Monaten nach meiner Vom BMVI angeforderten präzisierten Nachfrage immer noch keine Antwort erhalten habe, möchte ich klarstellen, dass meine Anfrage mich zwar auch persönlich betrifft aber darüber hinaus auf eine allgemeine Information abzielt, aufgrund derer die Prüforganisationen Im Rahmen der Hauptuntersuchung über das Thema zu entscheiden haben. Diese Information ist bis dato offenbar "Herrschaftswissen" des BMVI, so dass die Praxis der Prüforganisationen dem Bürger ggf. als Willkür erscheinen muss. Nichtsdestotrotz bin ich Ihrem Rat gefolgt, und habe eine weitere IFG Anfrage auf Herausgabe der Akten zu diesem Themenkomplex gestartet. Da sich meine Anfrage nun aber bisher schon seit dem 18.10. 2018 hinzieht werde ich auch beim BMVI nochmals um Mitteilung eines Bearbeitungsstandes bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Auf meine Präzisierung zu meiner Informationsfreihe…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116]
Datum
4. März 2019 09:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Auf meine Präzisierung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ vom 20.12.2018 (#34116) erhielt ich von Ihnen bisher keine Antwort. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte nochmals um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheits…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungslage zur Gültigkeit von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Reifenumrüstungen an Motorrädern“ [#34116] [#34116]
Datum
25. März 2019 17:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte nochmals um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34116 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: 1. Bisher noch keine Antwort zu der Vom Ministerium selbst erbetenen Präzisierung der Anfrage erfolgt ist. 2. Durch das Ministerium keinerlei Kommunikation bezüglich des Bearbeitungsstandes erfolgt ist. 3. Dem Antragsteller gegenüber die Einstufung als "Bürgeranfrage" nicht durch das Ministerium erfolgt ist. (Keine Möglichkeit der Beschwerde) 4. Die Antwort zu begleitenden Anfrage (#59264 auf Fragdenstaat.de) den verdacht zulässt, dass hier relevante Inhalte zum Geschäftsgebaren der Prüforganisationen, durch das zuständige Ministerium unter Verschluss gehalten werden. 5. Zumindest die Fragestellungen unter Punkt 2 nach meiner Einschätzung nicht den Charakter einer "Bürgeranfrage" haben sondern auf die herausgabe von Informationen zielt, welche derzeit nicht frei zugänglich sind, aber sein sollten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34116.pdf - 2018-12-11_1-antwort_bmvdi.pdf - 2018-12-14_1-82032_2018.pdf - 2018-12-14_1-Datenschutzerklrung.pdf - 2018-12-20_1-1717.pdf - 2018-12-20_1-schreiben-bmvs.pdf Anfragenr: 34116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0246 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-724/002 II#0246
Datum
4. Juli 2019 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-724/002 II#0246 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen