Weiterbeschäftigung nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, lt. Tarif § 41 Satz 3 SGB VI

lt. Tarifvertrag ist eine Weiterbeschäftigung nach § 41 Satz 3 SGB VI nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Verschieben
des Beendigungszeitpunkt einmal oder mehrfach im gegenseitigen Einvernehmen möglich!

Wie oft wurde diese Regelung bisher angewandt und wenn ja, für welche Entgeltgruppen?

Ergebnis der Anfrage

Meine Anfrage wurde vollumfänglich beantwortet!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. Tarifvertrag ist eine Weiterbesch…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbeschäftigung nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, lt. Tarif § 41 Satz 3 SGB VI [#273015]
Datum
14. März 2023 09:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Tarifvertrag ist eine Weiterbeschäftigung nach § 41 Satz 3 SGB VI nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Verschieben des Beendigungszeitpunkt einmal oder mehrfach im gegenseitigen Einvernehmen möglich! Wie oft wurde diese Regelung bisher angewandt und wenn ja, für welche Entgeltgruppen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273015/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V433 Betreff: I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Weiterbeschäftigung nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, lt. Tarif § 41 Satz 3 SGB VI [#273015]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
15. März 2023 08:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V433 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. März 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 14. März 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V433 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V433 Betr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Weiterbeschäftigung nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, lt. Tarif § 41 Satz 3 SGB VI [#273015]
Datum
14. April 2023 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V433 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. März 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 14. März 2023 (Bezug). Hierin baten Sie um Informationen darüber, „wie oft die Regelung des § 41 SGB VI Satz 3 angewandt wurde und wenn ja, für welche Entgeltgruppen“. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Neuregelung des § 41 SBG VI Satz 3 vom 1. Juli 2014 ist bisher im Geschäftsbereich (GB) BMVg mit 53 Tarifbeschäftigten eine Vereinbarung über das Hinausschieben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen worden. Diese 53 Tarifbeschäftigten lassen sich wie folgt aufschlüsseln: • 4 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 3 TVöD, • 4 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 4 TVöD, • 3 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 5 TVöD, • 12 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 6 TVöD, • 2 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 7 TVöD, • 1 Beschäftigter in der Entgeltgruppe 8 TVöD, • 4 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 9a TVöD, • 3 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 9b TVöD, • 1 Beschäftigter in der Entgeltgruppe 9c TVöD, • 7 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 11 TVöD, • 3 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 12 TVöD, • 2 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13 TVöD, • 6 Beschäftigte in der Entgeltgruppe 14 TVöD sowie • 1 Beschäftigter in der Entgeltgruppe II Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterbeschäftigung nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, lt. Tarif § 41 Satz 3 SGB VI [#273015]
Datum
14. April 2023 23:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273015/