Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.

Ergebnis der Anfrage

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt ist nicht für die (Weiter-) Bildung Polizeibeamter zuständig und hat auf das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration verwiesen.
Dem wird in einer neuen Anfrage nachgegangen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlage…
An Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#60423]
Datum
7. März 2019 10:47
An
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Anfrage zur Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich IT-Sicherheit Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ha…
Von
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zur Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich IT-Sicherheit
Datum
11. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage auf die gesamte Bayerische Polizei bezogen ist. Hierzu können wir leider keine Auskunft erteilen. Ohne das Bestehen eines Auskunftsanspruchs geprüft zu haben, dürfen wir Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage unmittelbar an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zu wenden. Mit freundlichen Grüßen