Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    456,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129495]
Datum
9. April 2019 15:50
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherhei…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129495]
Datum
11. Mai 2019 13:25
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit“ vom 09.04.2019 (#129495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
AW: Weiterbildung von Polizeivollzugsbeamten in IT-Sicherheit, Ihre Anfrage vom 9. April 2019 Sehr geehrteAntragst…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeivollzugsbeamten in IT-Sicherheit, Ihre Anfrage vom 9. April 2019
Datum
20. Mai 2019 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten mit E-Mail vom 9. April 2019 um Übersendung aller Unterlagen, welche die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit sowie den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk betreffen und baten um Übersendung von Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, welche zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen. In gleicher Mail baten Sie um Vorabmitteilung, "sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein...". Hierzu teile ich wie folgt mit: für die Durchführung des Informationszugangsgesetzes werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (vgl. § 10 Abs. 1 IZG LSA i.V.m. der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt, IZG LSA KostVO). Kosten sind auch dann zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Die Rechtsvorschriften sind unter http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/page/bssahprod.psml abrufbar. Der Ermittlung der zu erhebenden Gebühr für einen entsprechenden schriftlichen Bescheid (vgl. § 9 Abs. 1 IZG LSA) wird der erforderliche Zeitaufwand zugrunde gelegt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 AllGO LSA sind für Beamte der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt 71 Euro und für Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 57 Euro als Stundensatz zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist nach § 3 Abs. 2 AllGO ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen. Soweit im Vorfeld einer Amtshandlung überhaupt abschätzbar, dürften nach derzeitige Sachlage für die Entscheidung über den Informationszugang und den Informationszugang Verwaltungskosten von mindestens 456,- Euro anfallen. Den jeweiligen Höchstsatz können Sie dem Teil A der IZG LSA KostVO entnehmen. Ein Verzicht auf eine Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Aufwandes (wenn im Einzelfall der Aufwand für die Gewährung des Informationszugangs nicht mehr als 15 Minuten beträgt) scheint derzeit nicht zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Weiterbildung von Polizeivollzugsbeamten in IT-Sicherheit, Ihre Anfrage vom 9. April 2019 [#129495] Sehr geehr…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeivollzugsbeamten in IT-Sicherheit, Ihre Anfrage vom 9. April 2019 [#129495]
Datum
20. Mai 2019 14:07
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Kosten sind im Vergleich zu anderen Bundesländern (fast ausnahmslos ohne Gebühr!) lächerlich hoch. Ich lasse meine Anfrage daher fallen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
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Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Mai 2019 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen

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