Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.

Ergebnis der Anfrage

Die Dokumente sehen recht vielversprechend aus - d.h. im Vergleich zu anderen Ländern.
Es gibt eine Dienstvorschrift für Datensicherheit, ein allgemeines Behörden-IT-Sicherheitstraining und Informationsblätter.
Eine genauere Auswertung und einen ausführlicheren Vergleich gibt es dann im finalen Abschlussbericht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129481]
Datum
9. April 2019 15:41
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in um Beachtung des beigefügten Schreibens wird gebeten. Mit freundlichem Gruß
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit
Datum
2. Mai 2019 11:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
510,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in um Beachtung des beigefügten Schreibens wird gebeten. Mit freundlichem Gruß

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vorstehende Informationen lagen bereits vor, sie mussten nicht produziert werden. I…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Antrag nach HmbTG - Thema: "Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit"
Datum
28. Mai 2019 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vorstehende Informationen lagen bereits vor, sie mussten nicht produziert werden. Informationen, die aus Anlass des Antrags erst erstellt werden müssen, können nicht beansprucht werden. Gebühren gem. HmbTG sind noch nicht angefallen, da die Informationen vorlagen und in kurzer Zeit zusammengestellt werden konnten. Mit freundlichen Grüßen