Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit

Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2019
  • Frist
    9. Mai 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, di…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129484]
Datum
9. April 2019 15:42
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Bereich der IT und IT-Sicherheit - insbesondere, aber nicht nur, was den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Rechnern im Polizeinetzwerk angeht - betreffen. Mich interessieren sowohl solche Maßnahmen, die garantiert alle Bediensteten durchlaufen haben, als auch optionale Weiterbildungen. Zusätzlich bitte ich Sie, mir alle Broschüren, Richtlinien, Dienstanweisungen und Ähnliches, die zur Information der Bediensteten in diesem Bereich dienen, zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherhei…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129484]
Datum
10. Mai 2019 09:49
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit“ vom 09.04.2019 (#129484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 129484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.04.2019, in welcher Sie um die Übersendung von …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: Weiterbildung von Polizeibeamten in IT-Sicherheit [#129484]
Datum
14. Mai 2019 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.04.2019, in welcher Sie um die Übersendung von Unterlagen, welche die Aus- und Fortbildung im Bereich IT und IT-Sicherheit der Polizei Niedersachsen betreffen, bitten. Ihre Bitte stützen Sie einerseits auf § 3 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) und andererseits auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Im Ergebnis ist keines der beiden genannten Gesetze einschlägig. Unterlagen zur Aus- und Fortbildung im Bereich IT und IT-Sicherheit stellen keine Umweltinformationen i. S. d. § 2 Abs. 5 NUIG i. V. m. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) dar. Weiterhin handelt es sich dabei weder um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches noch um Verbraucherprodukte und damit auch nicht um Verbraucherinformationen i. S. d. § 1 VIG. Es lassen sich in der Folge keine Ansprüche aus den genannten Gesetzen ableiten. Eine anderweitige Rechtsgrundlage ist ebenfalls nicht ersichtlich. Seien Sie versichert, dass die Polizei Niedersachsen die hohe Bedeutung des Themas IT-Sicherheit auch im Rahmen des Bereichs der Aus- und Fortbildung frühzeitig erkannt hat. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass ich grundsätzlich keine diesbezüglichen Unterlagen zur Verfügung stellen kann und daher auch Sie auf eine Information aus öffentlich zugänglichen Quellen verweisen muss. Mit freundlichen Grüßen