Weitere Dokumente zum Tabakverkauf auf Ihren Grundstücken

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider musste ich feststellen, dass die Zigarettenautomaten auf Ihren Grundstücken weiterhin in Betrieb sind. Auf meine letztjährige Anfrage, hatte man mir geantwortet, dass der Vertrag mit dem Betreiber zum Jahresende gekündigt wurde [1].

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-zigarettenautomaten/#nachricht-642917

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

Dokumente (z. B. Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Ausschreibung, Verträge) zu den Zigarettenautomaten auf Ihren Grundstücken.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Mathis Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, leider musste ich …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
Mathis Müller
Betreff
Weitere Dokumente zum Tabakverkauf auf Ihren Grundstücken [#252011]
Datum
23. Juni 2022 14:27
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, leider musste ich feststellen, dass die Zigarettenautomaten auf Ihren Grundstücken weiterhin in Betrieb sind. Auf meine letztjährige Anfrage, hatte man mir geantwortet, dass der Vertrag mit dem Betreiber zum Jahresende gekündigt wurde [1]. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-zigarettenautomaten/#nachricht-642917 Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: Dokumente (z. B. Projektentwürfe, Zielaufstellungen, Ausschreibung, Verträge) zu den Zigarettenautomaten auf Ihren Grundstücken. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mathis Müller Anfragenr: 252011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252011/ Postanschrift Mathis Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Studierendenwerk Aachen AöR
Ihre Anfrage v. 23.06. Sehr geehrter Herr Müller, aufgrund der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen konnten …
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Ihre Anfrage v. 23.06.
Datum
1. August 2022 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, aufgrund der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen konnten wir den Vertrag leider erst zum 31.12.2022 kündigen, was auch im vergangenen Jahr geschehen ist. Somit ist aus meiner Sicht die Angelegenheit erledigt. Mit herzlichen Grüßen