Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach

Unterlagen zur Genehmigung der zweiten Zufahrt sowie zum Überprüfungsvorgang der vollständigen Pflasterung des ehemals begrünten Vorgartens auf der Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach.

Insbesondere Interessiert mich:
Warum war die Zickzackmarkierung auf der Straße erforderlich?
Warum wurde die Zickzackmarkierung noch nicht entfernt?
Warum wird eine zweite Zufahrt bei bestehendem Parkdruck bewilligt?
Welche Gebühren werden für die zweite Zufahrt erhoben?
Durfte der grüne Vorgarten durch Asphalt ersetzt werden und wurde dieser Vorgang seitens der Stadt überprüft?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisfreie Stadt Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach [#196848]
Datum
9. September 2020 15:27
An
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Genehmigung der zweiten Zufahrt sowie zum Überprüfungsvorgang der vollständigen Pflasterung des ehemals begrünten Vorgartens auf der Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach. Insbesondere Interessiert mich: Warum war die Zickzackmarkierung auf der Straße erforderlich? Warum wurde die Zickzackmarkierung noch nicht entfernt? Warum wird eine zweite Zufahrt bei bestehendem Parkdruck bewilligt? Welche Gebühren werden für die zweite Zufahrt erhoben? Durfte der grüne Vorgarten durch Asphalt ersetzt werden und wurde dieser Vorgang seitens der Stadt überprüft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196848/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Mönchengl…
An Kreisfreie Stadt Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach [#196848]
Datum
13. Oktober 2020 07:37
An
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach“ vom 09.09.2020 (#196848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196848/

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Möncheng…
An Kreisfreie Stadt Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach [#196848]
Datum
12. April 2021 05:47
An
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Weitere Zufahrt Steubenstraße in 41236 Mönchengladbach“ vom 09.09.2020 (#196848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196848/