Weiterer Umgang mit Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten via "weg.li" im Jahr 2024 und in der weiteren Zukunft

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir sämtliche Fragen [4 Stck.] aus nachstehendem Anliegen:

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Frage1: Wie viele Anzeigen wurden bereits im Jahr 2024 via weg.li eingereicht und wurden diese bearbeitet? - Falls unter anderem JA zu voriger Frage ==> Frage2: in welchem Maße führte dies bei den qualifizierten Anzeigen zu einer erfolgreichen Verfolgung?

Aus einer Antwort auf eine ähnliche Frage zum Thema "weg.li und die Stadt Mainz im Jahr 2023" über fragdenstaat.de geht hervor, dass Anzeigen über den von der Stadt Mainz bereitgestellten Vordruck Privatanzeigen, sofern sie qualifiziert waren, verfolgt wurden. ==> Frage3: Warum wird den Anzeigen via weg.li nicht die gleiche Gewichtung gegeben, wie den Privatanzeigen via des Papiervordrucks?

Die Anzeigen via weg.li dürften in der Regel mindestens gleich qualifiziert sein. Und die Anzeigen via weg.li enthalten aus juristischer Sicht mindestens die gleichen nötigen Angaben [wenn nicht sogar mehr und ggf. präziser], die auch über den Papiervorduck übermittelt werden, sodass juristische Bedenken ausgeschlossen sein müssten. Die Daten werden via weg.li auch in entsprechend geordneter sowie juristisch korrekter Form an die Behörde übermittelt. Zusätzlich ist das Verfahren via weg.li sicherlich sowohl für den Bürger als auch für die Behörde mit deutlich weniger Aufwand verbunden, da nicht erst ein Vordruck ausgedruckt, per Handschrift ausgefüllt, dann wieder eingescannt, als PDF konvertiert und mit Bildern per E-Mail an die Behörde verschickt werden muss und von dieser wieder manuell ausgewertet werden muss... das ist doch für alle Beteiligten erhöhter Aufwand - macht kaum ein Bürger noch gerne oder überhaupt, wenn er weg.li kennt.

Die gemeldeten Verstöße via weg.li bieten auch eine gute Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen für die Stadt Mainz, da viele Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Behörde selbst oft überhaupt nicht bemerkt werden [ihre Augen können nicht überall sein].

Hierbei sollte die Hilfe aus der pflichtbewussten Bevölkerung durchaus dankend angenommen werden. Es geht auch darum, dass ein Großteil der Bevölkerung ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften eingehalten werden - aus diversen guten Gründen. Sich hinter "OWiG § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" zu verstecken. Die Behörde sollte die Anzeigen via weg.li deutlich ernster nehmen, als sie nur als Anregung für eine Verfolgung zu betrachten.

Frage4: Wie möchte das Verkehrsüberwachungsamt weiterhin mit Anzeigen bzgl. Verkehrsordnungswidrigkeiten verfahren, die via weg.li eingereicht werden? - die Digitalisierung ist 'state of the art'; nicht der Papiervordruck. Die Behörden sollten auf dem Weg der Digitalisierung schneller mitwandern.

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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Thomas Marienfeld
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir sämtliche Fragen [4 Stck.] aus nachstehendem…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Thomas Marienfeld
Betreff
Weiterer Umgang mit Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten via "weg.li" im Jahr 2024 und in der weiteren Zukunft [#305747]
Datum
10. April 2024 22:09
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir sämtliche Fragen [4 Stck.] aus nachstehendem Anliegen: ==> Frage1: Wie viele Anzeigen wurden bereits im Jahr 2024 via weg.li eingereicht und wurden diese bearbeitet? - Falls unter anderem JA zu voriger Frage ==> Frage2: in welchem Maße führte dies bei den qualifizierten Anzeigen zu einer erfolgreichen Verfolgung? Aus einer Antwort auf eine ähnliche Frage zum Thema "weg.li und die Stadt Mainz im Jahr 2023" über fragdenstaat.de geht hervor, dass Anzeigen über den von der Stadt Mainz bereitgestellten Vordruck Privatanzeigen, sofern sie qualifiziert waren, verfolgt wurden. ==> Frage3: Warum wird den Anzeigen via weg.li nicht die gleiche Gewichtung gegeben, wie den Privatanzeigen via des Papiervordrucks? Die Anzeigen via weg.li dürften in der Regel mindestens gleich qualifiziert sein. Und die Anzeigen via weg.li enthalten aus juristischer Sicht mindestens die gleichen nötigen Angaben [wenn nicht sogar mehr und ggf. präziser], die auch über den Papiervorduck übermittelt werden, sodass juristische Bedenken ausgeschlossen sein müssten. Die Daten werden via weg.li auch in entsprechend geordneter sowie juristisch korrekter Form an die Behörde übermittelt. Zusätzlich ist das Verfahren via weg.li sicherlich sowohl für den Bürger als auch für die Behörde mit deutlich weniger Aufwand verbunden, da nicht erst ein Vordruck ausgedruckt, per Handschrift ausgefüllt, dann wieder eingescannt, als PDF konvertiert und mit Bildern per E-Mail an die Behörde verschickt werden muss und von dieser wieder manuell ausgewertet werden muss... das ist doch für alle Beteiligten erhöhter Aufwand - macht kaum ein Bürger noch gerne oder überhaupt, wenn er weg.li kennt. Die gemeldeten Verstöße via weg.li bieten auch eine gute Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen für die Stadt Mainz, da viele Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Behörde selbst oft überhaupt nicht bemerkt werden [ihre Augen können nicht überall sein]. Hierbei sollte die Hilfe aus der pflichtbewussten Bevölkerung durchaus dankend angenommen werden. Es geht auch darum, dass ein Großteil der Bevölkerung ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften eingehalten werden - aus diversen guten Gründen. Sich hinter "OWiG § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" zu verstecken. Die Behörde sollte die Anzeigen via weg.li deutlich ernster nehmen, als sie nur als Anregung für eine Verfolgung zu betrachten. Frage4: Wie möchte das Verkehrsüberwachungsamt weiterhin mit Anzeigen bzgl. Verkehrsordnungswidrigkeiten verfahren, die via weg.li eingereicht werden? - die Digitalisierung ist 'state of the art'; nicht der Papiervordruck. Die Behörden sollten auf dem Weg der Digitalisierung schneller mitwandern. <== Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thomas Marienfeld Anfragenr: 305747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305747/ Postanschrift Thomas Marienfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thomas Marienfeld
Guten Tag, anbei eine textliche Ergänzung bzgl. meiner Anfrage vom 10.04.2024 um 22:09 Uhr, da im vorletzten (Fr…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Thomas Marienfeld
Betreff
AW: Weiterer Umgang mit Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten via "weg.li" im Jahr 2024 und in der weiteren Zukunft [#305747]
Datum
10. April 2024 23:20
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei eine textliche Ergänzung bzgl. meiner Anfrage vom 10.04.2024 um 22:09 Uhr, da im vorletzten (Freitext-)Absatz [vor Frage4] der Satz mit 'OWiG § 47' versehentlich nicht korrekt zu Ende geschrieben wurde, und das bei der Kontrolle leider nicht auffiel: Es fehlte: ", kann nicht dauerhaft zielführend sein" ==> Der Satz sollte richtig lauten: "Sich hinter "OWiG § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten" zu verstecken, kann nicht dauerhaft zielführend sein." <== Mit freundlichen Grüßen Thomas Marienfeld Anfragenr: 305747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305747/ Postanschrift Thomas Marienfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>