Weiterförderungen im 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes

Welche durch den 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes geförderten Kulturinstitutionen werden im Anschluss an die vierjährige Erstförderung weitergefördert?

Bitte teilen Sie auch mit, bei welchen Institutionen Weiterförderungsanträge abgelehnt wurden oder eine Entscheidung über eine Weiterförderung noch aussteht.

Einfache Sachverhaltsangaben sind ausreichend; falls bei der Kulturstiftung des Bundes relevante Übersichtsdokumente vorliegen, teilen Sie diese bitte als amtliche Dokumente mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche durch den 360°-Fonds für Kultu…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterförderungen im 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes [#281310]
Datum
16. Juni 2023 19:50
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche durch den 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes geförderten Kulturinstitutionen werden im Anschluss an die vierjährige Erstförderung weitergefördert? Bitte teilen Sie auch mit, bei welchen Institutionen Weiterförderungsanträge abgelehnt wurden oder eine Entscheidung über eine Weiterförderung noch aussteht. Einfache Sachverhaltsangaben sind ausreichend; falls bei der Kulturstiftung des Bundes relevante Übersichtsdokumente vorliegen, teilen Sie diese bitte als amtliche Dokumente mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281310/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterförderungen im 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesell…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weiterförderungen im 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes [#281310]
Datum
22. Juli 2023 14:57
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterförderungen im 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes“ vom 16.06.2023 (#281310) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0026 Sehr geehrter/geehrte << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>,…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Weiterförderungen im 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes [#281310]
Datum
7. August 2023 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
K11-13002/00044#0026 Sehr geehrter/geehrte << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihren am 24. Juni 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag, in dem Sie um Übersendung der bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorliegenden Informationen zur Weiterförderungen im 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes (KSB) bitten. Auf Ihre Fragen 1) und 2) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Grundsätzlich steht allen geförderten Projekten im Fonds der Weg offen, eine fortsetzende Förderung zu beantragen. Hierbei handelt es sich bundesweit um 39 Institutionen, die im Abschnitt "Beteiligte Institutionen" dieser Internetseite entnommen werden können (https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/360_fonds_fuer_kulturen_der_neuen_stadtgesellschaft.html). Die fortsetzende Förderung kann in Abhängigkeit des jeweiligen Förderzeitraums eines Projektes noch bis 31.12.2023 dieses Jahres beantragt werden. Die Beantragung muss allerdings während des laufenden Förderzeitraums erfolgen; d. h., ein Projekt, dessen Förderzeitraum vor dem 31.12.2023 endet, muss auch vor diesem Datum einen Antrag stellen. Es wurde keine Erhebung bzw. Abfrage durchgeführt, um zu ermitteln, welche Institutionen sich mit dem Gedanken tragen, die Förderung fortzusetzen. Eine fortsetzende Förderung erhalten derzeit: Stadtbibliothek Köln Historisches Museum Frankfurt/Main Stadtbibliothek Heilbronn Focke Museum Hygienemuseum Dresden Museum am Rothenbaum Musikschule Bochum SMAC Chemnitz Kunsthalle Bremen Stadtbibliothek Pankow Stadtbibliothek München Stadtbibliothek Wismar Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz Industriemuseum Hattingen Nationaltheater Mannheim Deutsches Filminstitut Frankfurt/Main Thalia Theater Hamburg Bücherhallen Hamburg (Förderzeitraum bereits abgeschlossen zum 31.12.2022) Ablehnung: Keine. Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen