Weiterführung des Kulturpasses

Ist geplant, oder in Planung, dass der KulturPass für diejenigen die 2006 geboren wurden und 2024 18 werden, weitergeführt wird

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist geplant, oder in Planung, dass de…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weiterführung des Kulturpasses [#291630]
Datum
3. November 2023 21:07
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist geplant, oder in Planung, dass der KulturPass für diejenigen die 2006 geboren wurden und 2024 18 werden, weitergeführt wird
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291630/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihre Anfrage zum KulturPass Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Intere…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihre Anfrage zum KulturPass
Datum
14. November 2023 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse am KulturPass. Wir erlauben uns, Ihre Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und nicht als IFG-Antrag, da sie auf eine sachkritische Erörterung gerichtet ist, für die das IFG-Verfahren nicht geeignet ist. Das IFG-Verfahren ist allein auf die Herausgabe von Unterlagen gerichtet und nicht auf eine Stellungnahme zu einer sachkritischen Erörterung. Zu Ihrem Anliegen: Sicher ist, dass bereits in diesem Jahr Buchungen für Veranstaltungen im Jahr 2024 vorgenommen werden können. Außerdem arbeiten wir aktuell daran, dass das Budget auch noch im kommenden Jahr eingesetzt werden kann. Wir sind zuversichtlich, dass dies gelingt, und werden alle KulturPass-Nutzenden rechtzeitig über die Fristen für die Einlösung des Budgets informieren. Insgesamt haben wir sehr positive Rückmeldungen zum KulturPass erhalten und hoffen, das Programm im nächsten Jahr fortführen zu können, sodass zukünftig auch weitere Jahrgänge von 18-Jährigen davon profitieren können. Über eine Verlängerung des KulturPasses wird letztlich aber erst dann entschieden werden, wenn der Bundeshaushalt 2024 konsolidiert ist. Ich hoffe, Ihre Fragen damit alle beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen