Weiterführende Schule - Reservierung Schulplätze zur Erfüllung der Zweitwünsche

Die Anzahl (Absolut/Prozent) der Schulplätze, die zur Erfüllung der Zweitwünsche vorgehalten oder reserviert werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Hong Presto
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hong Presto
Betreff
Weiterführende Schule - Reservierung Schulplätze zur Erfüllung der Zweitwünsche [#58909]
Datum
21. Februar 2019 18:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl (Absolut/Prozent) der Schulplätze, die zur Erfüllung der Zweitwünsche vorgehalten oder reserviert werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hong Presto <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hong Presto
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Weiterführende Schule - Reservierung Schulplätze zur Erfüllung der Zweitwünsche [#58909]
Datum
25. Februar 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.7-2234/19 Presto,Hong fragdenstaat.de 58909 Aktenzeichen 209.2.7-2234/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrh…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-2234/19 Presto,Hong fragdenstaat.de 58909
Datum
27. Februar 2019 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 209.2.7-2234/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 21.02.2019 an die LDI NRW auf Zugang zu der Anzahl der Schulplätze (Zweitwünsche) Sehr geehrter Antragsteller/in, mit E-Mail vom 21.02.2019 beantragen Sie bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) die Anzahl (absolut/Prozent) der Schulplätze, die zur Erfüllung der Zweitwünsche vorgehalten oder reserviert werden. Ihrem Antrag ist nicht zu entnehmen, welche Zweitwünsche für welche Schulform in welcher Kommune/Bezirk Sie begehren. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen hier ohnehin nicht vor. Sie müssten sich an die zuständige Stelle wenden: Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG NRW eröffnet die zuständige Schulaufsichtsbehörde den Informationszugang, soweit sich ein Informationsantrag auf die Verwaltungstätigkeit einer Schule und auf innere Schulangelegenheiten bezieht. Bitte richten sie daher Ihren Antrag an die Schulaufsicht oder an das örtliche Schulverwaltungsamt vorliegen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den vorgenannten Erläuterungen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen