Weiterführung von Vorgängen aus der Tätigkeit des MfS durch Bundesbehörden

Heute ist der 03 Oktober 2013, der Tag der deutschen Einheit. Ich habe abends im ZDF die Dokumentation "Operation Zersetzung" gesehen. Dabei drängte sich mir die Frage auf, ob es denn Fälle der geheimdienstlichen Beobachtung, Aufklärung und Zersetzung geben könnte, die über die Zeit der deutschen Wiedervereinigung hinweg durch Bundesbehörden von der StaSi übernommen wurden? Betrifft Behörden wie den Verfassungsschutz,das BKA, die LKA`s oder auch Parteien und Nachwendeorganisationen. Ich denke dabei besonders an die Fälle der Psychiatrisierung von ehemaligen Oppositionellen und Querulanten durch bundesdeutsche Gesundheitsämter. Wo man ja auch nie weiß, ob alte Seilschaften da parteiübergreifend eine Rolle spielen. Und in diesem Zusammenhang möchte ich darüber aufgeklärt werden, ob die vorsätzliche Infektion von Staatsfeinden mit Krankheiten, beispielsweise Hepatitis, HIV oder MS eine noch immer gebräuchliche Zersetzungs-Massnahme ist, oder ob das eindeutig auf StaSi-Aktivitäten in der Vergangenheit hinweist. Man erinnert sich vielleicht, dass mehrere bekannte Wende-Persönlichkeiten früh an mysteriösen Krankheiten gestorben sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Oktober 2013
  • Frist
    5. November 2013
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Helmut Driesel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Heute ist der 0…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Helmut Driesel
Betreff
Weiterführung von Vorgängen aus der Tätigkeit des MfS durch Bundesbehörden
Datum
4. Oktober 2013 01:35
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Heute ist der 03 Oktober 2013, der Tag der deutschen Einheit. Ich habe abends im ZDF die Dokumentation "Operation Zersetzung" gesehen. Dabei drängte sich mir die Frage auf, ob es denn Fälle der geheimdienstlichen Beobachtung, Aufklärung und Zersetzung geben könnte, die über die Zeit der deutschen Wiedervereinigung hinweg durch Bundesbehörden von der StaSi übernommen wurden? Betrifft Behörden wie den Verfassungsschutz,das BKA, die LKA`s oder auch Parteien und Nachwendeorganisationen. Ich denke dabei besonders an die Fälle der Psychiatrisierung von ehemaligen Oppositionellen und Querulanten durch bundesdeutsche Gesundheitsämter. Wo man ja auch nie weiß, ob alte Seilschaften da parteiübergreifend eine Rolle spielen. Und in diesem Zusammenhang möchte ich darüber aufgeklärt werden, ob die vorsätzliche Infektion von Staatsfeinden mit Krankheiten, beispielsweise Hepatitis, HIV oder MS eine noch immer gebräuchliche Zersetzungs-Massnahme ist, oder ob das eindeutig auf StaSi-Aktivitäten in der Vergangenheit hinweist. Man erinnert sich vielleicht, dass mehrere bekannte Wende-Persönlichkeiten früh an mysteriösen Krankheiten gestorben sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Helmut Driesel
Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel

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Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 1ED1 / Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 1ED1 / Anfrage
Datum
9. Oktober 2013 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen