Weitergabe von Arzneimittelinformationen zum Zweck der Verschreibungssteuerung
Ich bitte um Einsicht in die Anschreiben und sonstigen Mitteilungen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen an Vertragsärzte und andere verschreibende Stellen mit der Absicht, bestimmte Produkte zu bewerben. Ich bin mir bewusst, dass diese Informationen normalerweise geheim gehalten werden, um den Wettbewerbsaspekt der pharmazeutischen Industrie in Deutschland zu fördern, aber ich denke nicht, dass dies der Fall sein sollte, und nach Lektüre des SGB V bin ich überzeugt, dass es kein Gesetz gibt Verpflichtung zur Geheimhaltung.
§ 73 Abs. 8 weist darauf hin, dass es Aufgabe der vorgenannten Organisationen ist, Vertragsärzte über preiswerte Arzneimittel und medizinische Leistungen einschließlich der Preise und entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu informieren. Aufgrund der Regressanreize und Regressangst bei zu hohen Ausgaben für Medizinprodukte deutet dies darauf hin, dass KVen und Krankenkassen Vertragsärzte zu einer gezielten Verschreibung manipulieren können. Infolgedessen machen diese Kommunikationsformen das Prinzip der freien Wahl für Ärzte überflüssig, ihren Patienten das ihrer Meinung nach effizienteste und kostengünstigste Produkt zu verschreiben. Da diese Informationen gemäß dem vorgenannten Gesetz dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen sollen, sollte theoretisch nicht von den für die Öffentlichkeit frei zugänglichen nationalen Leitlinien abgewichen werden. Die Geheimhaltung dieser Informationen kann jedoch nur darauf hindeuten, dass zwischen der Beratung der KVen und der Krankenkassen und dem allgemein anerkannten Stand der Medizin Diskrepanzen bestehen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollen.
Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht der Bevölkerung in allen Ländern, und immer mehr Länder bewegen sich in Richtung vollständiger Transparenz der Industrie, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich, das in den letzten 10 Jahren die Bereitstellung von Krankenhausmedikamentenlisten zur Pflicht gemacht hat online oder für alle zugänglich, die sie über ein Auskunftsersuchen einsehen möchten. Allerdings scheint sich Deutschland durch den ständigen Wettbewerb zwischen den Bundesländern immer weiter von der Transparenz zu entfernen. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welche Produkte ihnen zur Verfügung stehen und wie sich diese Verfügbarkeit bundesweit unterscheidet, und dieses Wissen würde ihnen eine bessere Information bei der freien Arztwahl ermöglichen, ein weiteres Prinzip, das in Deutschland sehr wichtig ist.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine Vielzahl verschiedener Verträge, die die Verschreibung von Ärzten beeinflussen und manipulieren können, darunter Rabattverträge und therapiebereichsspezifische Verträge, wie zum Beispiel DermaOne von BVDD. Obwohl ich verstehen kann, dass die Preisnachlässe der Rabattverträge nicht vollständig veröffentlicht werden, um den Wettbewerb in dieser Branche zu schützen, scheint mir klar, dass eine Veröffentlichung der Rabatte den Wettbewerb nur antreiben und volle Transparenz schaffen würde für Patienten und andere Leistungserbringer, die den Patienten erneut jeden Zweifel an der Qualität und Effizienz der ihnen zur Verfügung stehenden Dienstleistungen nehmen.
Zwar veröffentlichen therapiebereichsspezifische Verträge wie DermaOne die rechtlichen Teile ihrer Verträge, sie veröffentlichen jedoch nicht die arzneimittelbezogenen Dokumente, die zur Steuerung der Verschreibung verwendet werden. Wie bei DermaOne gibt es ein „Ampelsystem“ für die zur Behandlung der jeweiligen Indikation eingesetzten Arzneimittel, farblich gekennzeichnet gemäß den Rabattvereinbarungen und der Steuerung durch die beteiligten Krankenkassen. In ähnlicher Weise ist dies die Art von Informationen, die Patienten zugänglich sein sollten, damit sie in der Lage sind, eine umfassend informierte Entscheidung über ihre Behandlung und die ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zu treffen.
Darüber hinaus gibt es bezüglich aller genannten Informationen im SGB V keine Geheimhaltungspflicht oder ein Verbot der Weitergabe an die Öffentlichkeit, jedoch habe ich Anfragen an Krankenkassen und KVen gerichtet wurden entweder abgelehnt oder ignoriert. Aus allen oben genannten Gründen möchte ich um Zugang zu den im ersten Absatz genannten Informationen für die folgenden Medikamente bitten: Brodalumab, Bimekizumab, Certolizumab pegol, Guselkumab, Ixekizumab, Secukinumab, Risankizumab, Tildrakizumab und Ustekinumab.
Ich verstehe, dass diese Informationen nicht im Besitz des Gesundheitsministeriums sind, aber ich bin mir bewusst, dass sie vom Ministerium eingeholt werden können, und ich bin zuversichtlich, dass das Gesundheitsministerium die geeignete Stelle ist, um die notwendigen Änderungen für die Zukunft der Transparenz vorzunehmen Deuschland. Transparenz im Gesundheitswesen ist eine Schwachstelle in Deutschland, die sehr schnell behoben werden muss.
Information nicht vorhanden
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Datum2. März 2022
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5. April 2022
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