Weitergabe von Arzneimittelinformationen zum Zweck der Verschreibungssteuerung

Ich bitte um Einsicht in die Anschreiben und sonstigen Mitteilungen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen an Vertragsärzte und andere verschreibende Stellen mit der Absicht, bestimmte Produkte zu bewerben. Ich bin mir bewusst, dass diese Informationen normalerweise geheim gehalten werden, um den Wettbewerbsaspekt der pharmazeutischen Industrie in Deutschland zu fördern, aber ich denke nicht, dass dies der Fall sein sollte, und nach Lektüre des SGB V bin ich überzeugt, dass es kein Gesetz gibt Verpflichtung zur Geheimhaltung.
§ 73 Abs. 8 weist darauf hin, dass es Aufgabe der vorgenannten Organisationen ist, Vertragsärzte über preiswerte Arzneimittel und medizinische Leistungen einschließlich der Preise und entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu informieren. Aufgrund der Regressanreize und Regressangst bei zu hohen Ausgaben für Medizinprodukte deutet dies darauf hin, dass KVen und Krankenkassen Vertragsärzte zu einer gezielten Verschreibung manipulieren können. Infolgedessen machen diese Kommunikationsformen das Prinzip der freien Wahl für Ärzte überflüssig, ihren Patienten das ihrer Meinung nach effizienteste und kostengünstigste Produkt zu verschreiben. Da diese Informationen gemäß dem vorgenannten Gesetz dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen sollen, sollte theoretisch nicht von den für die Öffentlichkeit frei zugänglichen nationalen Leitlinien abgewichen werden. Die Geheimhaltung dieser Informationen kann jedoch nur darauf hindeuten, dass zwischen der Beratung der KVen und der Krankenkassen und dem allgemein anerkannten Stand der Medizin Diskrepanzen bestehen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollen.
Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht der Bevölkerung in allen Ländern, und immer mehr Länder bewegen sich in Richtung vollständiger Transparenz der Industrie, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich, das in den letzten 10 Jahren die Bereitstellung von Krankenhausmedikamentenlisten zur Pflicht gemacht hat online oder für alle zugänglich, die sie über ein Auskunftsersuchen einsehen möchten. Allerdings scheint sich Deutschland durch den ständigen Wettbewerb zwischen den Bundesländern immer weiter von der Transparenz zu entfernen. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welche Produkte ihnen zur Verfügung stehen und wie sich diese Verfügbarkeit bundesweit unterscheidet, und dieses Wissen würde ihnen eine bessere Information bei der freien Arztwahl ermöglichen, ein weiteres Prinzip, das in Deutschland sehr wichtig ist.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine Vielzahl verschiedener Verträge, die die Verschreibung von Ärzten beeinflussen und manipulieren können, darunter Rabattverträge und therapiebereichsspezifische Verträge, wie zum Beispiel DermaOne von BVDD. Obwohl ich verstehen kann, dass die Preisnachlässe der Rabattverträge nicht vollständig veröffentlicht werden, um den Wettbewerb in dieser Branche zu schützen, scheint mir klar, dass eine Veröffentlichung der Rabatte den Wettbewerb nur antreiben und volle Transparenz schaffen würde für Patienten und andere Leistungserbringer, die den Patienten erneut jeden Zweifel an der Qualität und Effizienz der ihnen zur Verfügung stehenden Dienstleistungen nehmen.
Zwar veröffentlichen therapiebereichsspezifische Verträge wie DermaOne die rechtlichen Teile ihrer Verträge, sie veröffentlichen jedoch nicht die arzneimittelbezogenen Dokumente, die zur Steuerung der Verschreibung verwendet werden. Wie bei DermaOne gibt es ein „Ampelsystem“ für die zur Behandlung der jeweiligen Indikation eingesetzten Arzneimittel, farblich gekennzeichnet gemäß den Rabattvereinbarungen und der Steuerung durch die beteiligten Krankenkassen. In ähnlicher Weise ist dies die Art von Informationen, die Patienten zugänglich sein sollten, damit sie in der Lage sind, eine umfassend informierte Entscheidung über ihre Behandlung und die ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zu treffen.
Darüber hinaus gibt es bezüglich aller genannten Informationen im SGB V keine Geheimhaltungspflicht oder ein Verbot der Weitergabe an die Öffentlichkeit, jedoch habe ich Anfragen an Krankenkassen und KVen gerichtet wurden entweder abgelehnt oder ignoriert. Aus allen oben genannten Gründen möchte ich um Zugang zu den im ersten Absatz genannten Informationen für die folgenden Medikamente bitten: Brodalumab, Bimekizumab, Certolizumab pegol, Guselkumab, Ixekizumab, Secukinumab, Risankizumab, Tildrakizumab und Ustekinumab.
Ich verstehe, dass diese Informationen nicht im Besitz des Gesundheitsministeriums sind, aber ich bin mir bewusst, dass sie vom Ministerium eingeholt werden können, und ich bin zuversichtlich, dass das Gesundheitsministerium die geeignete Stelle ist, um die notwendigen Änderungen für die Zukunft der Transparenz vorzunehmen Deuschland. Transparenz im Gesundheitswesen ist eine Schwachstelle in Deutschland, die sehr schnell behoben werden muss.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Eins…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitergabe von Arzneimittelinformationen zum Zweck der Verschreibungssteuerung [#242303]
Datum
2. März 2022 14:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Einsicht in die Anschreiben und sonstigen Mitteilungen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen an Vertragsärzte und andere verschreibende Stellen mit der Absicht, bestimmte Produkte zu bewerben. Ich bin mir bewusst, dass diese Informationen normalerweise geheim gehalten werden, um den Wettbewerbsaspekt der pharmazeutischen Industrie in Deutschland zu fördern, aber ich denke nicht, dass dies der Fall sein sollte, und nach Lektüre des SGB V bin ich überzeugt, dass es kein Gesetz gibt Verpflichtung zur Geheimhaltung. § 73 Abs. 8 weist darauf hin, dass es Aufgabe der vorgenannten Organisationen ist, Vertragsärzte über preiswerte Arzneimittel und medizinische Leistungen einschließlich der Preise und entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu informieren. Aufgrund der Regressanreize und Regressangst bei zu hohen Ausgaben für Medizinprodukte deutet dies darauf hin, dass KVen und Krankenkassen Vertragsärzte zu einer gezielten Verschreibung manipulieren können. Infolgedessen machen diese Kommunikationsformen das Prinzip der freien Wahl für Ärzte überflüssig, ihren Patienten das ihrer Meinung nach effizienteste und kostengünstigste Produkt zu verschreiben. Da diese Informationen gemäß dem vorgenannten Gesetz dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen sollen, sollte theoretisch nicht von den für die Öffentlichkeit frei zugänglichen nationalen Leitlinien abgewichen werden. Die Geheimhaltung dieser Informationen kann jedoch nur darauf hindeuten, dass zwischen der Beratung der KVen und der Krankenkassen und dem allgemein anerkannten Stand der Medizin Diskrepanzen bestehen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollen. Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht der Bevölkerung in allen Ländern, und immer mehr Länder bewegen sich in Richtung vollständiger Transparenz der Industrie, wie beispielsweise das Vereinigte Königreich, das in den letzten 10 Jahren die Bereitstellung von Krankenhausmedikamentenlisten zur Pflicht gemacht hat online oder für alle zugänglich, die sie über ein Auskunftsersuchen einsehen möchten. Allerdings scheint sich Deutschland durch den ständigen Wettbewerb zwischen den Bundesländern immer weiter von der Transparenz zu entfernen. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welche Produkte ihnen zur Verfügung stehen und wie sich diese Verfügbarkeit bundesweit unterscheidet, und dieses Wissen würde ihnen eine bessere Information bei der freien Arztwahl ermöglichen, ein weiteres Prinzip, das in Deutschland sehr wichtig ist. Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine Vielzahl verschiedener Verträge, die die Verschreibung von Ärzten beeinflussen und manipulieren können, darunter Rabattverträge und therapiebereichsspezifische Verträge, wie zum Beispiel DermaOne von BVDD. Obwohl ich verstehen kann, dass die Preisnachlässe der Rabattverträge nicht vollständig veröffentlicht werden, um den Wettbewerb in dieser Branche zu schützen, scheint mir klar, dass eine Veröffentlichung der Rabatte den Wettbewerb nur antreiben und volle Transparenz schaffen würde für Patienten und andere Leistungserbringer, die den Patienten erneut jeden Zweifel an der Qualität und Effizienz der ihnen zur Verfügung stehenden Dienstleistungen nehmen. Zwar veröffentlichen therapiebereichsspezifische Verträge wie DermaOne die rechtlichen Teile ihrer Verträge, sie veröffentlichen jedoch nicht die arzneimittelbezogenen Dokumente, die zur Steuerung der Verschreibung verwendet werden. Wie bei DermaOne gibt es ein „Ampelsystem“ für die zur Behandlung der jeweiligen Indikation eingesetzten Arzneimittel, farblich gekennzeichnet gemäß den Rabattvereinbarungen und der Steuerung durch die beteiligten Krankenkassen. In ähnlicher Weise ist dies die Art von Informationen, die Patienten zugänglich sein sollten, damit sie in der Lage sind, eine umfassend informierte Entscheidung über ihre Behandlung und die ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zu treffen. Darüber hinaus gibt es bezüglich aller genannten Informationen im SGB V keine Geheimhaltungspflicht oder ein Verbot der Weitergabe an die Öffentlichkeit, jedoch habe ich Anfragen an Krankenkassen und KVen gerichtet wurden entweder abgelehnt oder ignoriert. Aus allen oben genannten Gründen möchte ich um Zugang zu den im ersten Absatz genannten Informationen für die folgenden Medikamente bitten: Brodalumab, Bimekizumab, Certolizumab pegol, Guselkumab, Ixekizumab, Secukinumab, Risankizumab, Tildrakizumab und Ustekinumab. Ich verstehe, dass diese Informationen nicht im Besitz des Gesundheitsministeriums sind, aber ich bin mir bewusst, dass sie vom Ministerium eingeholt werden können, und ich bin zuversichtlich, dass das Gesundheitsministerium die geeignete Stelle ist, um die notwendigen Änderungen für die Zukunft der Transparenz vorzunehmen Deuschland. Transparenz im Gesundheitswesen ist eine Schwachstelle in Deutschland, die sehr schnell behoben werden muss.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242303/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Weitergabe von Arzneimittelinformationen zum Zweck der Verschreibungssteuerung [#242303]
Datum
3. März 2022 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Di…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Weitergabe von Arzneimittelinformationen zum Zweck der Verschreibungssteuerung [#242303]
Datum
4. März 2022 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
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2,9 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt Zugang zu vorhandenen Informationen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Behörden, hier das BMG, weitere Informationen erheben, auswerten oder von anderen Stellen anfordern, was im Übrigen auch nur im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen