Weitergabe von aus dem Mikrozensus 2022 erhobenen Daten

Anfrage an: Statistikamt Nord

Alle Verträge mit dem Internetanbieter o2, die die Weitergabe von Bürger*innendaten an das Unternehmen betreffen (gegebenenfalls spezifisch in Verbindung mit dem Mikrozensus 2022).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
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Katinka Deecke
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Statistikamt Nord Details
Von
Katinka Deecke
Betreff
Weitergabe von aus dem Mikrozensus 2022 erhobenen Daten [#261606]
Datum
24. Oktober 2022 08:39
An
Statistikamt Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Verträge mit dem Internetanbieter o2, die die Weitergabe von Bürger*innendaten an das Unternehmen betreffen (gegebenenfalls spezifisch in Verbindung mit dem Mikrozensus 2022).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katinka Deecke Anfragenr: 261606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261606/
Mit freundlichen Grüßen Katinka Deecke

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Statistikamt Nord
Sehr geehrte Frau Deecke, zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen. Die Rückmeldung ist vers…
Von
Statistikamt Nord
Betreff
AW: [EXTERN]-Weitergabe von aus dem Mikrozensus 2022 erhobenen Daten [#261606]
Datum
4. Januar 2023 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
11,4 KB


Sehr geehrte Frau Deecke, zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen. Die Rückmeldung ist versehentlich untergegangen. Die Fragestellung ist uns nicht eindeutig klar, daher möchte ich Sie bitten, uns erneut zu kontaktieren, wenn die folgende Rückmeldung Ihres Erachtens nicht die Frage beantwortet. Das Statistikamt Nord gibt keine Daten aus statistischen Erhebungen von Bürgerinnen und Bürgern an den Internetanbieter O2 weiter. Entsprechend gibt es keine Verträge mit O2 zu Datenlieferungen an den Internetanbieter, die wir ihnen zusenden könnten. Beim Mikrozensus (wie auch bei anderen Erhebungen) erfolgt die Übermittlung der statistischen Daten der auskunftspflichtigen Haushalte via Internet an die Dateneingangsserver der Statistischen Ämter per IDEV und eSTATISTIK.core immer in verschlüsselter Form. Das dabei verwendete technische Verfahren https ist ein allgemein anerkanntes Verfahren zur verschlüsselten Datenübertragung und Serverauthentifizierung, durch das sichergestellt wird, dass die Daten während der Übertragung von Unbefugten nicht eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können. Bei den Haushaltebefragungen des Zensus 2022 durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte hat das Statistikamt Nord in Hamburg und Schleswig-Holstein Dienstleistungen von O2 für eine verschlüsselte Übermittlung der per Tablet erhobenen Daten an die Verbundprogramme genutzt, dabei wurden jedoch keine statistischen Daten an O2 selbst weitergegeben. Entsprechend verhält es sich, wenn Auskunftspflichtige einen privaten Vertrag mit O2 als Dienstleister haben, um Internetdienste wie die Erhebungsportale der amtlichen Statistik nutzen zu können. Mit freundlichen Grüßen