Weitergabe von Daten über Corona-Infizierte
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft:
Hat das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim persönliche Daten über Corona-Infizierte (wie beispielsweise Namen, Anschrift, Kontaktpersonen) an das zuständige Polizeipräsidium weitergegeben? (vgl. Bericht des SWR https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-corona-daten-100.html)
Wenn ja, welche Art von Daten wurde an die Polizei übermittelt und in wie vielen Fällen fand eine Weitergabe der Daten statt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum5. April 2020
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5. Mai 2020
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