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Weitergabe von Daten über Corona-Infizierte

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft:

Hat das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim persönliche Daten über Corona-Infizierte (wie beispielsweise Namen, Anschrift, Kontaktpersonen) an das zuständige Polizeipräsidium weitergegeben? (vgl. Bericht des SWR https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-corona-daten-100.html)

Wenn ja, welche Art von Daten wurde an die Polizei übermittelt und in wie vielen Fällen fand eine Weitergabe der Daten statt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: Hat das…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weitergabe von Daten über Corona-Infizierte [#184002]
Datum
5. April 2020 10:16
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: Hat das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim persönliche Daten über Corona-Infizierte (wie beispielsweise Namen, Anschrift, Kontaktpersonen) an das zuständige Polizeipräsidium weitergegeben? (vgl. Bericht des SWR https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-corona-daten-100.html) Wenn ja, welche Art von Daten wurde an die Polizei übermittelt und in wie vielen Fällen fand eine Weitergabe der Daten statt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 184002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184002 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie hatten die Stadt Mannheim am 05.04.2020 um eine Information gebeten …
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage "Weitergabe von Daten über Corona-Infizierte [#184002]"
Datum
4. Mai 2020 17:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,9 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie hatten die Stadt Mannheim am 05.04.2020 um eine Information gebeten (nachfolgend Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen). Von: <Information-entfernt> Gesendet: Sonntag, 5. April 2020 10:17 An: Berger-Koch, Nicole 58 <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Weitergabe von Daten über Corona-Infizierte [#184002] Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: Hat das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim persönliche Daten über Corona-Infizierte (wie beispielsweise Namen, Anschrift, Kontaktpersonen) an das zuständige Polizeipräsidium weitergegeben? (vgl. Bericht des SWR https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-corona-daten-100.html) Wenn ja, welche Art von Daten wurde an die Polizei übermittelt und in wie vielen Fällen fand eine Weitergabe der Daten statt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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