Weiterleitung der Ergebnisse aus dem ESt-Bescheid
selbständige sind dazu verpflichtet, ihren Einkommensteuerbescheid jährlich bei der Finanzverwaltung einzureichen. Selbständige und Gewerbetreibende haben den ESt-Bescheid anschließend der Krankenkasse bzw. der RV vorzulegen, um eine zutreffende Beitragsfestsetzung erwirken zu können.
Jedoch kommt es oft vor, dass Steuerbescheide geändert werden; vor allem nach Betriebsprüfungen! Diese Bescheide werden in den seltensten Fällen an die KV bzw. Rentenversicherung weitergeleitet.
Gerade die Einkommenserhöhung nach einer BP wirkt sich drastisch aus. Insoweit fehlt es an hohen Beiträgen zu KV bzw. Rentenversicherung; dadurch wird jeder Beitragszahler benachteiligt.
Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger gibt seine Einkommensteuererklärung 02 in 03 ab. Er erzielt Beteiligungseinkünfte und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Im Jahr 04 wird erst der Steuerbescheid für die Personengesellschaft erlassen. Die Einkünfte hieraus sind in der persönlichen Einkommensteuer des Steuerpflichtigen zu versteuern. Eine Angabe in der zuvor eingereichten Steuererklärung musste er aber nicht vornehmen. Diese Änderung erfolgt aber von Amtswegen. Insoweit entstehen Einkünfte, die ggf. nicht der KV bzw. RV angezeigt werden.
Hieraus ergeben sich dreiFragen:
1: Aus welchem Grund erfolgt eine Mitteilung an die KV bzw. Rentenversicherungen, dass jemand selbständig/ gewerblich tätig ist? Viele Steuerpflichtige kennen die Steuerpflicht, vernachlässigen gerne aber die Sozialabgaben. So hätte man einen Kontrollmechanismus. Das Finanzamt erhält Kraft Gesetzes eine Mitteilung der Stadt über jede gewerbliche Tätigkeit. Die KV bzw. RV nicht.
2: Aus welchem Grund erfolgt keine Mitteilung vom Finanzamt an die RV bzw. KV, dass ein Änderungsbescheid erlassen wurde? Hierdurch soll die Krankenkasse nur Kenntnis erlangen, dass ein Steuerbescheid geändert wurde. Insoweit wird das Steuergeheimnis nicht verletzt.
3: Falls dies nicht gewünscht ist interessiert mich der Grund, bzw. wie die KV, bzw. Rentenversicherung von Änderungsbescheiden erfährt.
Ich freue mich über Ihre Stellungnahme!
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum22. März 2024
-
24. April 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!