Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Welche Behörden prüfen die Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen?

die Namen aller Behörden, die mit der Prüfung der Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen befasst waren, sind oder sein werden.

Laut Bericht des Zollernalbkuriers vom 22.02.2019 wird die Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen "unter anderem vom Landratsamt sowie vom Regierungspräsidium Tübingen" (Zitat der Pressestelle des Landratsamts) geprüft.

Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Behörden neben Landratsamt und Regierungspräsidium Tübingen ("unter anderem") mit der Prüfung der Windhöffigkeit befasst waren, sind oder sein werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    25. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die N…
An Landratsamt Zollernalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Behörden prüfen die Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen? [#59104]
Datum
23. Februar 2019 17:28
An
Landratsamt Zollernalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Namen aller Behörden, die mit der Prüfung der Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen befasst waren, sind oder sein werden. Laut Bericht des Zollernalbkuriers vom 22.02.2019 wird die Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen "unter anderem vom Landratsamt sowie vom Regierungspräsidium Tübingen" (Zitat der Pressestelle des Landratsamts) geprüft. Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Behörden neben Landratsamt und Regierungspräsidium Tübingen ("unter anderem") mit der Prüfung der Windhöffigkeit befasst waren, sind oder sein werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.