Welche Funktionen der digitalen Plattformen werden von Studierenden genutzt?

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne eine App für Studierende entwickeln. Dafür benötige ich ein paar Informationen darüber, welche Funktionen von den Studierenden genutzt werden oder erwünscht sind.

Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu:

- eine Statistik über die Nutzung der Plattformen
- Analysen oder Umfragen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne eine App für Studierende entwickel…
An Universität Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche Funktionen der digitalen Plattformen werden von Studierenden genutzt? [#261414]
Datum
21. Oktober 2022 02:03
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne eine App für Studierende entwickeln. Dafür benötige ich ein paar Informationen darüber, welche Funktionen von den Studierenden genutzt werden oder erwünscht sind. Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu: - eine Statistik über die Nutzung der Plattformen - Analysen oder Umfragen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261414/
Universität Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen.…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: Welche Funktionen der digitalen Plattformen werden von Studierenden genutzt? [#261414]
Datum
24. Oktober 2022 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und kommen anschließend wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Heidelberg
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 21.10.2022 eine Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheits…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: Welche Funktionen der digitalen Plattformen werden von Studierenden genutzt? [#261414]
Datum
10. November 2022 10:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 21.10.2022 eine Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz an die Universität Heidelberg gerichtet. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass er der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf, § 1 Abs. 1 LIFG. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Unter anderem kann ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, wenn der Antrag zu unbestimmt ist und nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Aufforderung der informationspflichtigen Stelle präzisiert wird. Der Antrag muss dabei erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Sie begehren in Ihrem Antrag Zugang zu einer Statistik über die Nutzung der Plattformen sowie zu Analysen oder Umfragen. Hier möchten wir Sie bitten, zu konkretisieren, was Sie unter "Plattformen" verstehen bzw. auf welche Dienste sich Ihre Anfrage bezieht. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten einzugrenzen, auf welche Analysen oder Umfragen Sie sich beziehen und zu welcher Information Sie daraus Zugang wünschen. Mit freundlichen Grüßen