Welche schulischen Abschlüsse können an der Schule erworben werden?

Welche schulischen Abschlüsse können an der Schule erworben werden?

Ergebnis der Anfrage

Ich bekam die Frage beantwortet, welche Schulabschlüsse an der SKS Blomberg erreicht werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: We…
An Städtische Sekundarschule Blomberg (Blomberg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Welche schulischen Abschlüsse können an der Schule erworben werden? [#287002]
Datum
26. August 2023 14:35
An
Städtische Sekundarschule Blomberg (Blomberg)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche schulischen Abschlüsse können an der Schule erworben werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287002/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Städtische Sekundarschule Blomberg (Blomberg)
Guten Abend, die SKS Blomberg ist eine dreizügige Schule mit etwa 500 Schülern und rund 50 Lehrern. Sie bildet di…
Von
Städtische Sekundarschule Blomberg (Blomberg)
Betreff
Re: Welche schulischen Abschlüsse können an der Schule erworben werden? [#287002]
Datum
28. August 2023 21:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Abend, die SKS Blomberg ist eine dreizügige Schule mit etwa 500 Schülern und rund 50 Lehrern. Sie bildet die Jahrgänge 5 bis 10 ab und ermöglicht alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I. An der SKS Blomberg können daher alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: Erster Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss) Erweiterter Erster Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk (Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe) Vielen Dank für Ihr Interesse! Grüße