Welche Stromunternehmen/Energieversorgungsunternehmen verhalten sich nicht gemäß §42 EnWG rechtswidrig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
es hat sich herausgestellt, dass sich Stromunternehmen/Energieversorgungsunternehmen massenhaft gesetzeswidrig verhalten und Sie als Bundesnetzagentur dies einfach dulden.
Zitat ihrer(Bundesnetzagentur) Aussage:
Die Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet nach § 42 Abs. 1 - 4
EnWG, in den Rechnungen bzw. auf deren Website die aufgeführten Daten anzugeben. Nach § 42 Abs. 7 S. 1 1. Alt. EnWG ergibt sich für diese Daten eine Meldepflicht der Unternehmen gegenüber der Bundesnetzagentur.
In der Praxis werden diese Daten nicht an die Bundesnetzagentur gemeldet und liegen daher auch nicht zur Herausgabe im Rahmen eines IFG-Antrages vor.
//Zitat Ende
Bitte senden Sie mir eine Lister aller Unternehmen welche gemäß §42 EnWG die gesetzliche Verpflichtungen befolgen und Ihnen wie gesetzlich verpflichtet die Daten zuschicken. Ich bin für meine Wahl eines Stromanbieters daran interessiert mir aus dieser Liste von Unternehmen einen gesetzeskonformen Anbieter heraus zu suchen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum20. August 2020
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22. September 2020
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