Welche

Zusammenfassung der Anfrage

Welche Organisationen (staatliche Institutionen und NGOs) sind in den Jahren 2010 und 2011 in welcher Höhe vom Familienministerium unterstütz worden.

Leider konnte ich hierzu keine öffentliche Auflistung finden. Deshalb beantrage ich eine Liste aller dieser Organisationen mit der Angabe der Höhe der Zuwendungen für das Jahr 2010 und 2011.

2011 kann natürlich auch nachgereicht werden.

Unbekannt

  • Datum
    14. Dezember 2011
  • Frist
    17. Januar 2012
  • 0 Follower:innen
Sebastian Hochwarth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
Welche
Datum
14. Dezember 2011 10:29
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Zusammenfassung der Anfrage Welche Organisationen (staatliche Institutionen und NGOs) sind in den Jahren 2010 und 2011 in welcher Höhe vom Familienministerium unterstütz worden. Leider konnte ich hierzu keine öffentliche Auflistung finden. Deshalb beantrage ich eine Liste aller dieser Organisationen mit der Angabe der Höhe der Zuwendungen für das Jahr 2010 und 2011. 2011 kann natürlich auch nachgereicht werden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth Postanschrift Sebastian Hochwarth << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!