Welches Verfahren wurde vom Robert Koch-Institut für die Bildung des Patienten-Pseudonyms gemäß § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 IfSG gewählt?
Der Bundesgesetzgeber hat im Infektionsschutzgesetz die Impfsurveillance normiert (§ 13 Abs. 5 IfSG). Dazu sollen bestimmte Angaben an das Robert Koch-Institut sowie das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt werden (§ 13 Abs. 5 Satz 1 IfSG). Das Verfahren zur Bildung des Patienten-Pseudonyms nach § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 IfSG hat er dabei gemäß § 13 Abs. 5 Satz 4 IfSG, dem Robert Koch-Institut überlassen.
Ich möchte das Sie mir Informationen zusenden, nach welchem genauen Verfahren dieses Patienten-Pseudonym gebildet wird.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Juni 2021
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6. Juli 2021
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Welches Verfahren wurde vom Robert Koch-Institut für die Bildung des Patienten-Pseudonyms gemäß § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 IfSG gewählt? [#221701]
- Datum
- 2. Juni 2021 00:12
- An
- Robert Koch-Institut
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Robert Koch-Institut
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 02.06.2021
- Datum
- 2. Juni 2021 18:22
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 02.06.2021 [#221701]
- Datum
- 11. Juli 2021 15:17
- An
- Robert Koch-Institut
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Welches Verfahren wurde vom Robert Koch-Institut für die Bildung des Patienten-Pseudonyms gemäß § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 IfSG gewählt?“ [#221701]
- Datum
- 6. August 2021 10:47
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 18. August 2021 10:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Robert Koch-Institut
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 02.06.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0244 / [#221701]
- Datum
- 27. August 2021 18:22
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 2. September 2021 12:57
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Welches Verfahren wurde vom Robert Koch-Institut für die Bildung des Patienten-Pseudonyms gemäß § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 IfSG gewählt?“ [#221701]
- Datum
- 8. September 2021 22:55
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Betreff versteckt
- Datum
- 21. Oktober 2021 14:24
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- WG: AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Welches Verfahren wurde vom Robert Koch-Institut für die Bildung des Patienten-Pseudonyms gemäß § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 IfSG gewählt?“ [#221701]
- Datum
- 17. Februar 2022 18:14
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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