Wer ist zuständig für den Unterricht bei autistisch behinderten Schülern und Schülerinnen im G8-Gymnasium?

Mein Sohn kann sich aufgrund seiner autistischen Reizüberlastung nicht im Schulgebäude aufhalten. Die Schulleiterin seines G8-Gymnasiums schrieb mir:
„ S. ist krank, dann sind Sie, als Eltern, in der Verantwortung den verpassten Stoff mit S. nachzuarbeiten. Es besteht seitens der Schule keine Verpflichtung S. mit Unterrichtsmaterial zu versorgen.“

Mein Sohn ist aber nicht krank, sondern autistisch behindert.

Ich bitte um die Zusendung von Dokumenten, aus denen hervorgeht, warum autistisch behinderte Kinder und Jugendliche als akut erkrankt zu behandeln sind.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2023
  • Frist
    31. Januar 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Sohn kann sich aufgrund seine…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Wer ist zuständig für den Unterricht bei autistisch behinderten Schülern und Schülerinnen im G8-Gymnasium? [#295763]
Datum
29. Dezember 2023 12:52
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Sohn kann sich aufgrund seiner autistischen Reizüberlastung nicht im Schulgebäude aufhalten. Die Schulleiterin seines G8-Gymnasiums schrieb mir: „ S. ist krank, dann sind Sie, als Eltern, in der Verantwortung den verpassten Stoff mit S. nachzuarbeiten. Es besteht seitens der Schule keine Verpflichtung S. mit Unterrichtsmaterial zu versorgen.“ Mein Sohn ist aber nicht krank, sondern autistisch behindert. Ich bitte um die Zusendung von Dokumenten, aus denen hervorgeht, warum autistisch behinderte Kinder und Jugendliche als akut erkrankt zu behandeln sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295763/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Dezember 2023 12:52
Status
Warte auf Antwort

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wer ist zuständig für den Unterricht bei autistisch behinderten Sc…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
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AW: Automatische Antwort: EXTERN: Wer ist zuständig für den Unterricht bei autistisch behinderten Schülern und Schülerinnen im G8-Gymnasium? [#295763]
Datum
31. Januar 2024 10:50
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wer ist zuständig für den Unterricht bei autistisch behinderten Schülern und Schülerinnen im G8-Gymnasium?“ vom 29.12.2023 (#295763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>