Wer muss falsch übermittelte Daten berichtigen?

Bitte sagen Sie mir, ob die Polizei falsche Daten, die sie an andere Behörden übermittelt hat, berichtigen muss? Ich beziehe mich dabei auf §58 und §75 des BDSG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Jens-Detlev Doll
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Jens-Detlev Doll
Betreff
Wer muss falsch übermittelte Daten berichtigen? [#292175]
Datum
13. November 2023 10:53
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte sagen Sie mir, ob die Polizei falsche Daten, die sie an andere Behörden übermittelt hat, berichtigen muss? Ich beziehe mich dabei auf §58 und §75 des BDSG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll Anfragenr: 292175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292175/ Postanschrift Jens-Detlev Doll << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Doll, anliegend die Antwort der Polizei auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Wer muss falsch übermittelte Daten berichtigen? [#292175]
Datum
22. November 2023 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Doll, anliegend die Antwort der Polizei auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Jens-Detlev Doll
Sehr << Anrede >> wenn Sie damit sagen wollen, dass es um "übermittelte falsche Daten" geht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Jens-Detlev Doll
Betreff
AW: WG: Wer muss falsch übermittelte Daten berichtigen? [#292175]
Datum
27. November 2023 11:36
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn Sie damit sagen wollen, dass es um "übermittelte falsche Daten" geht, gebe ich Ihnen Recht. Die hamburgische Polizei hat mehrere Berichte übermittelt, die von Anfang an falsch waren und nach Einstellung der zugehörigen Verfahren nichtig geworden sind. Nach BDSG §58 habe ich ein Recht auf Berichtigung und nach §75 ist der Verantwortliche zur Berichtigung verpflichtet. Daher muss die Polizei eine Berichtigung übermitteln, hat das aber nicht getan. Sehen Sie das auch so? Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll Anfragenr: 292175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292175/

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Doll, Ihren wurden die vorhandenen Informationen im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetz…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: Wer muss falsch übermittelte Daten berichtigen?
Datum
27. November 2023 15:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
16,6 KB


Sehr geehrter Herr Doll, Ihren wurden die vorhandenen Informationen im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetz zur Verfügung gestellt. Ihre Anfrage ist somit abgeschlossen. Sollten Sie in anderer Sache Bedarf an vorhandenen Informationen haben bitte ich Sie, erneut einen Antrag zu stellen. Vielen Dank. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Beantwortung von Fragen sowie eine Bewertung von Sachverhalten nicht vom Hamburgischen Transparenzgesetz umfasst sind. Mit freundlichen Grüßen