Wer sind die Empfänger der Gasumlage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt zur Gasumlage, dass sich bereits 12 Unternehmen beim Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen Gasmarkt, Trading Hub Europe (THE), haben listen lassen. Es lässt aber die Frage offen um welche Unternehmen es sich handelt.

Daher nun meine Frage: UM WELCHE 12 UNTENEHMEN HANDELT ES SICH?

Begründung für die Anfrage:

Da die Gasumlage eine Vielzahl von Verbrauchern betrifft und es sich um eine Art von Subvention betrifft ist es zwingend geboten hier Transparenz zu schaffen. Es kann auch nicht um den Schutz von Unternehmensgeheimnissen gehen denn Agrarsubventionen sind beispielsweise auch alle öffentlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • 3 Follower:innen
Stefan Duphorn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesministe…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Wer sind die Empfänger der Gasumlage [#257389]
Datum
19. August 2022 08:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt zur Gasumlage, dass sich bereits 12 Unternehmen beim Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen Gasmarkt, Trading Hub Europe (THE), haben listen lassen. Es lässt aber die Frage offen um welche Unternehmen es sich handelt. Daher nun meine Frage: UM WELCHE 12 UNTENEHMEN HANDELT ES SICH? Begründung für die Anfrage: Da die Gasumlage eine Vielzahl von Verbrauchern betrifft und es sich um eine Art von Subvention betrifft ist es zwingend geboten hier Transparenz zu schaffen. Es kann auch nicht um den Schutz von Unternehmensgeheimnissen gehen denn Agrarsubventionen sind beispielsweise auch alle öffentlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn Anfragenr: 257389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257389/ Postanschrift Stefan Duphorn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Duphorn, mit Antrag vom 19.08.2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen darüber welc…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Wer sind die Empfänger der Gasumlage [#257389]
Datum
1. Februar 2023 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duphorn, mit Antrag vom 19.08.2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen darüber welche 12 Unternehmen sich beim Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen Gasmarkt, Trading Hub Europe (THE), haben listen lassen. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) mit Wirkung zum 09.08.2022 aufgehoben (vgl. Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung vom 03.10.2022, BAnz AT 03.10.2022 V1). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten möchten. Ihrer Rückmeldung sehe ich bis spätestens 17. Februar 2023 entgegen. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass sich der Antrag erledigt hat. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen