Wer trägt die Beiträge nach § 167 SGB VII?

Information wer die Beiträge nach § 167 SGB VII trägt?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

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  • Datum
    23. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information wer …
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wer trägt die Beiträge nach § 167 SGB VII? [#33691]
Datum
23. September 2018 11:27
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information wer die Beiträge nach § 167 SGB VII trägt? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
E-Mail Empfangsbestätigung: Wer trägt die Beiträge nach § 167 SGB VII? [#33691] Sehr geehr…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung: Wer trägt die Beiträge nach § 167 SGB VII? [#33691]
Datum
23. September 2018 11:27
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Wir werden Ihre Anfrage schnellst möglich bearbeiten VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Hauptverwaltung Hamburg Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Tel.: 040 5146-2940 Fax : 040 5146-2771 oder -2772 Unsere Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr Freitag 8.00 - 15.00 Uhr
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
E-Mail Empfangsbestätigung: Wer trägt die Beiträge nach § 167 SGB VII? [#33691] Sehr geehr…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung: Wer trägt die Beiträge nach § 167 SGB VII? [#33691]
Datum
23. September 2018 11:27
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Wir werden Ihre Anfrage schnellst möglich bearbeiten VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Hauptverwaltung Hamburg Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Tel.: 040 5146-2940 Fax : 040 5146-2771 oder -2772 Unsere Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr Freitag 8.00 - 15.00 Uhr

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Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte geben Sie Ihre Anschrift an, so das wir Ihre Anfrage an die zuständige Stelle w…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
NOW - AW: Wer trägt die Beiträge nach § 167 SGB VII? [#33691]
Datum
24. September 2018 07:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte geben Sie Ihre Anschrift an, so das wir Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weiter leiten können. Freundliche Grüße