Wer und was darf auf dem Neckar bei Rottenburg unterwegs sein?

- die aktuellen Bestimmungen, wer mit welchen schwimmbaren Objekten auf dem Neckar bei Rottenburg unterwegs sein darf
- die aktuellen Bestimmungen, wer an der Anlegestelle bei der Fußgängerbrücke Bahnhofsstraße (dauerhaft) anlegen darf
- gegebenenfalls eine Auflistung der fälligen Pachtgebühren bei städtischen Anlegestellen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle…
An Stadt Rottenburg am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wer und was darf auf dem Neckar bei Rottenburg unterwegs sein? [#252494]
Datum
1. Juli 2022 18:42
An
Stadt Rottenburg am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuellen Bestimmungen, wer mit welchen schwimmbaren Objekten auf dem Neckar bei Rottenburg unterwegs sein darf - die aktuellen Bestimmungen, wer an der Anlegestelle bei der Fußgängerbrücke Bahnhofsstraße (dauerhaft) anlegen darf - gegebenenfalls eine Auflistung der fälligen Pachtgebühren bei städtischen Anlegestellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252494/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Rottenburg am Neckar
Auskunftsersuchen Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Allerdings kann ich Ihnen…
Von
Stadt Rottenburg am Neckar
Betreff
Auskunftsersuchen
Datum
11. Juli 2022 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Allerdings kann ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da für die Fragen der Gewässernutzung das Landratsamt Tübingen als untere Wasserrechtsbehörde zuständig ist. Auch stellt Ihre Anfrage nach meiner Rechtsauffassung in großen Teilen kein reines Informationsersuchen dar, sondern ist vielmehr eine Rechtsauskunft welche Sie ersuchen. Die Frage nach möglichen Pachtgebühren habe ich hausintern zur weiteren Beantwortung weiter geleitet. In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen