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Wer verdient wieviel an der Milch?

Ich bezahle gerne für biologische Heumilch 1,99 Euro bei Edeka, wenn ich weiß, wer wieviel davon bekommt. Meine Frage: Wieviel Geld /Prozentsatz bekommt (z.B. von 1 Liter Heumilch bei Edeka 1,99 Euro) davon der Bauer, die Molkerei, der Handel? Wie viel ist das mehr für den Milchbauern, im Vergleich zu einer Milch, die für etwa 1 Euro im Geschäft zu haben ist (und auch als "fair" gekennzeichnet ist? Begründung der Frage: Warum soll ich den doppelten Preis für eine Milch bezahlen, wenn das Geld nicht beim Erzeuger ankommt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bezahle gerne f…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wer verdient wieviel an der Milch? [#169273]
Datum
25. Oktober 2019 20:46
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bezahle gerne für biologische Heumilch 1,99 Euro bei Edeka, wenn ich weiß, wer wieviel davon bekommt. Meine Frage: Wieviel Geld /Prozentsatz bekommt (z.B. von 1 Liter Heumilch bei Edeka 1,99 Euro) davon der Bauer, die Molkerei, der Handel? Wie viel ist das mehr für den Milchbauern, im Vergleich zu einer Milch, die für etwa 1 Euro im Geschäft zu haben ist (und auch als "fair" gekennzeichnet ist? Begründung der Frage: Warum soll ich den doppelten Preis für eine Milch bezahlen, wenn das Geld nicht beim Erzeuger ankommt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Fra…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Wer verdient wieviel an der Milch? [#169273]
Datum
28. Oktober 2019 11:47
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 25.10.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 25.10.2019 mit Ihrem Antrag auf Aktenauskunft üb…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antwortschreiben Herr Antragsteller/in zum IFG-Antrag Wer verdient wieviel an der Milch? [#169273]
Datum
20. November 2019 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 25.10.2019 mit Ihrem Antrag auf Aktenauskunft über Margen bei biologischer Heumilch auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette. Diesbezüglich möchten wir auf unser beigefügtes Antwortschreiben verweisen. Freundliche Grüße
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