Werbeartikel

Projekt: Werbeartikel

1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.)

2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.)

3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Das spezielle …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeartikel [#259025]
Datum
13. September 2022 21:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, welche (Werbe-)Artikel im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Behörde vorhanden sind oder waren (z. B. bedruckte Stoffbeutel, USB-Sticks, o. ä.) 2) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie diese Werbeartikel genutzt bzw. ausgegeben werden (z. B. Ausbildungsmessen, Öffentlichkeitstage, o. ä.) 3) Das spezielle Dokument, aus dem hervorgeht, wie ein Bürger solche Artikel aus Ihrem Hause erhalten kann (z. B. kostenfreie Bestellmöglichkeiten im Netz)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259025/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V275 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. Se…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Werbeartikel [#259025]
Datum
14. September 2022 07:19
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V275 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. September 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 13. September 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V275 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V275 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Werbeartikel [#259025]
Datum
13. Oktober 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V275 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13. September 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 13. September 2022 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Stab Informationsarbeit im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beschafft für die Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) der Bundeswehr - vornehmlich für ausgewählte Fach- und Verbrauchermessen, Tage der offenen Tür im Verteidigungsministerium oder den Tag der Deutschen Einheit - in kleinen Umfängen und im Sinne der Nachhaltigkeit ausgewählte Werbeartikel bzw. Give-aways. Nur auf derartigen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, ÖA-Werbeartikel zu erhalten: Sie liegen entweder kostenlos zur Mitnahme an einem Messe- bzw. Informationsstand aus oder können als "kleine Preise" - z.B. bei einem sicherheitspolitischen Quiz - gewonnen werden. Bestellmöglichkeiten (im Netz) bestehen nicht. Diese Produkte dienen allein dem Zweck, Aufmerksamkeit für die Bundeswehr zu erzeugen und eine Kontaktaufnahme bzw. -pflege mit der Zielgruppe, also der interessierten Öffentlichkeit, herzustellen - und dies im unmittelbaren Kontakt bzw. Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die hier ausgewählten bzw. beschafften Werbemittel verändern sich über die Jahre, werden immer wieder zielgruppenspezifisch angepasst. Derzeit existieren in der Öffentlichkeitsarbeit des BMVg nachstehend aufgeführte Werbeartikel bzw. Give-aways: 1. Jute-Stoffbeutel im Flecktarnmuster "Oliv" und "Wüste" 2. USB-Sticks 3. Schlüsselbänder 4. Notizbücher 5. Holz-Kugelschreiber 6. Trinkflaschen (aus Edelstahl) 7. Kaffeebecher (aus Porzellan) Darüber hinausgehende amtliche Informationen liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen