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Werbeausgaben des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung aus dem Jahr 2022 des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um:
1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2022.
1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2022.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juni 2023
  • Frist
    29. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen [#282591]
Datum
27. Juni 2023 16:57
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung aus dem Jahr 2022 des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2022. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282591/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27. Juni ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit f…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
049 Werbeausgaben des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen [#282591]
Datum
28. Juni 2023 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 27. Juni ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage [#282591] vom 27. Juni 2023 über die Internetplattform F…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: 049 [EXTERN] Werbeausgaben des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen [#282591]
Datum
12. Juli 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage [#282591] vom 27. Juni 2023 über die Internetplattform FragDenStaat, möchten wir wie folgt beantworten. Im Ergebnis der Abfrage im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind keine Werbeausgaben für 2022 im Sinne Ihrer Anfrage benannt worden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.