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Werbeausgaben des Bundesministeriums der Justiz

Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung aus dem Jahr 2022 des Bundesministeriums der Justiz. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um:
1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2022.
1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2023
  • Frist
    29. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums der Justiz [#282588]
Datum
27. Juni 2023 16:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung aus dem Jahr 2022 des Bundesministeriums der Justiz. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2022. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Justiz im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282588/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 145101#00002#0239 Sehr << Antragsteller…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 27. Juni 2023 - Werbeausgaben des Bundesministeriums der Justiz [#282588]
Datum
13. Juli 2023 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 145101#00002#0239 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: zu 1.1. Im Bundesministerium der Justiz (BMJ) liegen dazu keine amtlichen Informationen vor, es wurden keine Ausgaben verbucht. zu 1.2. Im Jahr 2022 wurden im BMJ Ausgaben für Anzeigenschaltungen in diversen Printmedien in Höhe von insgesamt 6.576,43 Euro verbucht. Weiterhin wurden für Plakatierungen zur Bewerbung insgesamt 8.795,17 Euro ausgegeben. Es handelt sich hierbei um Bruttobeträge. Eine Gebühr wird für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.