Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung

Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung der Jahre 2018, 2019, 2020 sowie 2021 des Bundesministerium der Verteidigung. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren.

Konkret bitte ich Sie also um:

1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2018.

1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2018.

2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2019.

2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2019.

3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2020.

3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung Jahr 2020.

4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2021.

4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2021.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Lilia Neidiger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie m…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Lilia Neidiger
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung [#246642]
Datum
19. April 2022 17:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung der Jahre 2018, 2019, 2020 sowie 2021 des Bundesministerium der Verteidigung. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2018. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2018. 2.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2019. 2.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2019. 3.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2020. 3.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung Jahr 2020. 4.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2021. 4.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahr 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilia Neidiger Anfragenr: 246642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246642/ Postanschrift Lilia Neidiger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilia Neidiger
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V151 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung [#246642]
Datum
20. April 2022 10:38
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V151 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. April 2022 (s.u.) Sehr geehrte Frau Neidiger, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. April 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V151 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Lilia Neidiger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verte…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Lilia Neidiger
Betreff
AW: Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung [#246642]
Datum
23. Mai 2022 17:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung“ vom 19.04.2022 (#246642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lilia Neidiger
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V151 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Apr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung [#246642]
Datum
2. Juni 2022 12:32
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V151 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. April 2022 Sehr geehrte Frau Neidiger, ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 23. Mai 2022. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist und die späte Rückmeldung bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V151 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung [#246642]
Datum
24. Juni 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V151 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. April 2022 (s.u.) Sehr geehrte Frau Neidiger, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. April 2022 (Bezug). mit welchem Sie um die Herausgabe der folgenden Informationen baten: 1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing des Bundesministeriums der Verteidigung für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021. 2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte des Bundesministeriums der Verteidigung für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen begehrten Informationen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 wurden in mehreren Bundestagsdrucksachen (Drucksachen 19/10515, 19/21557 und 19/28412) veröffentlicht und sind über das frei zugängliche Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien ( https://dip.bundestag.de/) öffentlich zugänglich. Ein etwaiger Informationszugang für die von Ihnen begehrten Informationen für das Jahr 2021 kann auf Grund des zu erwartenden höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgen, da sämtliche Ausgaben für das Jahr 2021 überprüft und zu den von Ihnen genannten Themen zugeordnet werden müssten. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der gegebenenfalls anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen