Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung aus dem Jahr 2022 Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um:
1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022.
1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2023
  • Frist
    29. Juli 2023
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Klaas Geller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Klaas Geller
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#282605]
Datum
27. Juni 2023 17:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung aus dem Jahr 2022 Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller Anfragenr: 282605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282605/ Postanschrift Klaas Geller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Geller, mit nachfolgender Mail vom 27.06.2023 beantragen Sie nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [#282605]
Datum
19. Juli 2023 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Geller, mit nachfolgender Mail vom 27.06.2023 beantragen Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Herausgabe nachfolgender amtlicher Informationen: "Bitte geben Sie mir eine Übersicht zu den tatsächlichen Ausgaben für Werbung aus dem Jahr 2022 Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner bitte ich Sie, bei der Auflistung zwischen Offline- und Online-Werbung zu differenzieren. Konkret bitte ich Sie also um: 1.1. Die tatsächlichen Ausgaben für Online-Werbung, d.h. jegliche Social Media-Kanäle, Banner und Display-Werbung, Ad Specials, Influencer Marketing, Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022. 1.2. Die tatsächlichen Ausgaben für Offline-Werbung, d.h. jegliche Werbeanzeigen in Zeitungen, Werbespots im Fernsehen und Kino, Plakate an Litfaßsäulen und Plakatwänden, Flyer sowie Messeauftritte Werbeausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022." Bescheid 1. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Nachfolgend erhalten Sie die gewünschten Informationen: Jahr 2022 Online-Werbung 925.367,98 € Offline-Werbung 3.137.131,03 € 4.062.499,01 € Ergänzend möchten wir noch auf die Antwort der Bundesregierung vom 04.05.2023 auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 20/6295 hinweisen (s. http://www.bundestag.de). 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen