Werbekampagne „Bitte nicht füttern“

Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Pressemitteilung vom 03.09.2019 stellen Sie die Kampagne „Bitte nicht füttern“ vor.
In Bezug auf jene Kampagne bitte ich Sie um die Zusendung/Beauskunftung folgender Dinge:

1.) Wurden neben der Firma "PINAX Werbemedien" noch weitere Werbeagenturen (bspw. Wall GmbH) beauftragt?
2.) Auskunft über die Laufzeit
3.) Auskunft über die Gesamtkosten
3.) Auflistung sämtlicher Werbeträger inklusive ihrer separaten Stückzahlen und Kosten
In der Pressemitteilung sind bspw. bereits folgende Werbeträger erwähnt.
- Plakate an Litfaßsäulen
- CityCards
- Flyer DIN lang

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Quelle Pressemitteilung: https://rathaus.rostock.de/de/rathaus/aktuelles_medien/stadtverordnung_zum_schutz_der_wildlebenden_taubenpopulation/276455
________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Pressemitteilung…
An Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbekampagne „Bitte nicht füttern“ [#165852]
Datum
4. September 2019 11:02
An
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Pressemitteilung vom 03.09.2019 stellen Sie die Kampagne „Bitte nicht füttern“ vor. In Bezug auf jene Kampagne bitte ich Sie um die Zusendung/Beauskunftung folgender Dinge: 1.) Wurden neben der Firma "PINAX Werbemedien" noch weitere Werbeagenturen (bspw. Wall GmbH) beauftragt? 2.) Auskunft über die Laufzeit 3.) Auskunft über die Gesamtkosten 3.) Auflistung sämtlicher Werbeträger inklusive ihrer separaten Stückzahlen und Kosten In der Pressemitteilung sind bspw. bereits folgende Werbeträger erwähnt. - Plakate an Litfaßsäulen - CityCards - Flyer DIN lang Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Quelle Pressemitteilung: https://rathaus.rostock.de/de/rathaus/aktuelles_medien/stadtverordnung_zum_schutz_der_wildlebenden_taubenpopulation/276455 ________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Werbekampagne „Bitte nicht füttern“ [#165852]
An Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Werbekampagne „Bitte nicht füttern“ [#165852]
Datum
4. September 2019 11:03
An
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,9 KB

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Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antw: Werbekampagne "Bitte nicht füttern" [#165852] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir…
Von
Hansestadt Rostock - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antw: Werbekampagne "Bitte nicht füttern" [#165852]
Datum
7. Oktober 2019 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 4. September 2019 gestellten Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zur Werbekampagne "Bitte nicht und danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis des IFG M-V nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Dennoch beantworten wir Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens und in Analogie zu den Regelungen des IFG M-V. 1.) Wurden neben der Firma "PINAX Werbemedien" noch weitere Werbeagenturen (bspw. Wall GmbH) beauftragt? Insgesamt wurden drei Agenturen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Aufgrund von Kriterien wie Preis und Wirtschaftlichkeit fiel die Wahl auf die Auftragnehmerin. 2.) Auskunft über die Laufzeit Vergabe- und Auftragskriterium war keine Laufzeit, sondern eine Erledigung von klar definierten Leistungen. Die Pressemitteilung ist am 3. September 2019 via Presseverteiler versandt worden. Auf den Internetseiten rathaus.rostock.de wurde die Meldung ebenfalls am 3. September 2019 veröffentlicht. In der Ausgabe des "Städtischen Anzeigers" vom 4. September 2019 gibt es dazu auch einen Artikel. Die CityCard-Kampagne mit 12.000 Karten (üblicher Satz) zur Verteilung im Stadtgebiet lief vom 22.08. bis 05.09.2019, 65 Plakate im Format DIN A 1 an den Ströer-Litfaßsäulen wurden in der Zeit vom 27.08. bis 05.09.2019 plakatiert. Kostenfrei wird die Fütterungsverbotskampagne auch über MediaScreens u. a. in den Ortsämtern publiziert. DIN-lang-Flyer zur Verteilung in den städtischen Einrichtungen, wie Infothek in der Rathaushalle, den Ortsämtern, der Stadtbibliothek, der Volkshochschule, dem Gesundheitsamt u. a. Bereichen, wurden in einer Stückzahl von 2.000 Stück produziert. 3.) Auskunft über die Gesamtkosten Die Nettokosten inkl. Motiventwicklung, Vorlagengestaltung für die einzelnen Kommunikationskanäle, Produktion und Verteilung belaufen sich auf 1.856,23 Euro. Für die Plakatierung und die Miete auf den Litfaßsäulen fallen keine separaten Kosten an, da die Leistungen im Rahmen eines geltenden Vertrages für die Stadtverwaltung erbracht wurden. 3.) Auflistung sämtlicher Werbeträger inklusive ihrer separaten Stückzahlen und Kosten In der Pressemitteilung sind bspw. bereits folgende Werbeträger erwähnt. - Plakate an Litfaßsäulen - CityCards - Flyer DIN lang s.o. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Büro des Oberbürgermeisters 18050 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Sofern die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, ist eine sichere Anmeldung nicht notwendig. Die zugelassenen Dateiformate und Dateigrößen sind dem Impressum des Internetauftrittes der Stadtverwaltung Rostock zu entnehmen. Im Rahmen der Verarbeitung von Daten zu Ihrer Person haben Sie jederzeit die folgenden Rechte: - Auskunft über die zu Ihrer Person bei uns oder unseren Auftragsverarbeitern gespeicherten Daten, - Berichtigung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese Ihrer Ansicht nach falsch sind, - Löschung von zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen oder weder eine Rechtsgrundlage noch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung vorlag, - Einschränkung der Datenverarbeitung, falls die Richtigkeit de r Daten oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen ist, - Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten zu einer anderen datenverarbeitenden Stelle, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch der Datenverarbeitung, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch einer in der Vergangenheit erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung. Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin Lennéstraße 1, 19053 Schwerin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen