Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr
geehrteAntragsteller/in
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 4. September
2019 gestellten Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zur Werbekampagne "Bitte nicht und
danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit.
Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis
des IFG M-V nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag
mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist. Diese
Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Dennoch beantworten wir
Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens und
in Analogie zu den Regelungen des IFG M-V.
1.) Wurden neben der Firma "PINAX Werbemedien" noch weitere
Werbeagenturen (bspw. Wall GmbH) beauftragt?
Insgesamt wurden drei Agenturen um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Aufgrund von Kriterien wie Preis und Wirtschaftlichkeit fiel die Wahl
auf die Auftragnehmerin.
2.) Auskunft über die Laufzeit
Vergabe- und Auftragskriterium war keine Laufzeit, sondern eine
Erledigung von klar definierten Leistungen.
Die Pressemitteilung ist am 3. September 2019 via Presseverteiler
versandt worden. Auf den Internetseiten
rathaus.rostock.de wurde die
Meldung ebenfalls am 3. September 2019 veröffentlicht. In der Ausgabe
des "Städtischen Anzeigers" vom 4. September 2019 gibt es dazu auch
einen Artikel.
Die CityCard-Kampagne mit 12.000 Karten (üblicher Satz) zur Verteilung
im Stadtgebiet lief vom 22.08. bis 05.09.2019, 65 Plakate im Format DIN
A 1 an den Ströer-Litfaßsäulen wurden in der Zeit vom 27.08. bis
05.09.2019 plakatiert.
Kostenfrei wird die Fütterungsverbotskampagne auch über MediaScreens u.
a. in den Ortsämtern publiziert.
DIN-lang-Flyer zur Verteilung in den städtischen Einrichtungen, wie
Infothek in der Rathaushalle, den Ortsämtern, der Stadtbibliothek, der
Volkshochschule, dem Gesundheitsamt u. a. Bereichen, wurden in einer
Stückzahl von 2.000 Stück produziert.
3.) Auskunft über die Gesamtkosten
Die Nettokosten inkl. Motiventwicklung, Vorlagengestaltung für die
einzelnen Kommunikationskanäle, Produktion und Verteilung belaufen sich
auf 1.856,23 Euro. Für die Plakatierung und die Miete auf den
Litfaßsäulen fallen keine separaten Kosten an, da die Leistungen
im Rahmen eines geltenden Vertrages für die Stadtverwaltung erbracht
wurden.
3.) Auflistung sämtlicher Werbeträger inklusive ihrer separaten
Stückzahlen und Kosten
In der Pressemitteilung sind bspw. bereits folgende Werbeträger
erwähnt.
- Plakate an Litfaßsäulen
- CityCards
- Flyer DIN lang
s.o.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch bei der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Büro des Oberbürgermeisters
18050 Rostock
erhoben werden.
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit
bestätigter sicherer Anmeldung nach De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>.
Sofern die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen
sind, ist eine sichere Anmeldung nicht notwendig. Die zugelassenen
Dateiformate und Dateigrößen sind dem Impressum des Internetauftrittes
der Stadtverwaltung Rostock zu entnehmen.
Im Rahmen der Verarbeitung von Daten zu Ihrer Person haben Sie
jederzeit die folgenden Rechte:
- Auskunft über die zu Ihrer Person bei uns oder unseren
Auftragsverarbeitern gespeicherten Daten,
- Berichtigung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese
Ihrer Ansicht nach falsch sind,
- Löschung von zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese für
unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, Sie Ihre
Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen oder weder eine Rechtsgrundlage
noch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung vorlag,
- Einschränkung der Datenverarbeitung, falls die Richtigkeit de
r Daten
oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen ist,
- Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten zu einer anderen
datenverarbeitenden Stelle, sofern keine Rechtsvorschrift dies
verhindert,
- Widerspruch der Datenverarbeitung, sofern keine Rechtsvorschrift dies
verhindert,
- Widerspruch einer in der Vergangenheit erteilten Einwilligung zur
Datenverarbeitung.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der
Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen
Daten rechtswidrig verarbeitet werden:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1, 19053 Schwerin
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen