Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt"

Informationen zur am 2.11.2015 gestarteten Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt".

Insbesondere:
- Name der beauftragten Werbeagentur
- Liste aller weiteren Partner
- Werbemaßnahmen, die im Rahmen der Kampagne bereits durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden
- Umfang, Ort und Zeitraum der Werbemaßnahmen (etwa Anzahl & Standorte der Plakate, Veröffentlichungen in Prindmedien, etc.)
- Kosten der Kampagne (möglichst aufgeschlüsselt nach Werbemaßnahmen)
- Strategiepapiere (etwa zur beabsichtigten Außenwirkung)
- Von der Werbeagentur bereitgestellte Dokumente

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2016
  • Frist
    9. Februar 2016
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
8. Januar 2016 09:54
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur am 2.11.2015 gestarteten Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt". Insbesondere: - Name der beauftragten Werbeagentur - Liste aller weiteren Partner - Werbemaßnahmen, die im Rahmen der Kampagne bereits durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden - Umfang, Ort und Zeitraum der Werbemaßnahmen (etwa Anzahl & Standorte der Plakate, Veröffentlichungen in Prindmedien, etc.) - Kosten der Kampagne (möglichst aufgeschlüsselt nach Werbemaßnahmen) - Strategiepapiere (etwa zur beabsichtigten Außenwirkung) - Von der Werbeagentur bereitgestellte Dokumente
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antworten auf die einzelnen Teilaspekte finden Si…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
1. Februar 2016 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antworten auf die einzelnen Teilaspekte finden Sie jeweils unter der von Ihnen gestellten Frage in BLAU. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank schon mal für Ihre ausführlich Antwort. Die angehängte Excel-Da…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
1. Februar 2016 23:18
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank schon mal für Ihre ausführlich Antwort. Die angehängte Excel-Datei enthält leider nur Angaben zu Umfang, Ort und Zeitraum der bereits durchgeführten Werbemaßnahmen im vergangenen Jahr. Ich bitte noch um Auskunft über Umfang, Ort und Zeitraum der geplanten Werbemaßnahmen für das Jahr 2016. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in für das Jahr 2016 befinden wir uns derzeit noch in der Planungsphase. Ich kann Ihnen…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Antwort: AW: Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
5. Februar 2016 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für das Jahr 2016 befinden wir uns derzeit noch in der Planungsphase. Ich kann Ihnen daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Jahresplanung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> heißt das, dass aktuell keine Werbemaßnahmen durchgeführt werden? Wann wird …
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
8. Februar 2016 02:47
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> heißt das, dass aktuell keine Werbemaßnahmen durchgeführt werden? Wann wird die Planung für 2016 voraussichtlich abgeschlossen sein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie meine Nachricht vom 08.02. erhalten? Meine Informationsfreiheitsan…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antwort: AW: Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
13. Februar 2016 22:44
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie meine Nachricht vom 08.02. erhalten? Meine Informationsfreiheitsanfrage vom 08.01.2016 ist noch nicht vollständig beantwortet. Ich bitte daher nochmals um Mitteilung über alle aktuell laufenden und für das Jahr 2016 geplanten Werbe- und Rekrutierungsmaßnahmen. Sollte die Planungsphase auch zum noch nicht abgeschlossen sein, reicht mir zum jetzigen Zeitpunkt auch der aktuelle Planungsstand. Sollten bereits Teilaufträge erteilt sein, bitte ich um Mitteilung darüber. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbe…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antwort: AW: Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
30. März 2016 14:29
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt"" vom 08.01.2016 (#12425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Ihre Auskunft enthält leider nur Angaben zu Umfang, Ort und Zeitraum der bereits durchgeführten Werbemaßnahmen im vergangenen Jahr. Angefragt wurden außerdem die für 2016 geplanten Werbemaßnahmen. In Ihrem letzten Schreiben vom 05.02.2016 haben Sie angegeben, dass die Jahresplanung für 2016 zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sei. Da aktuell wieder Plakate der Bundeswehr zu sehen sind, nehme ich an, dass die Informationen jetzt verfügbar sind. Ich bitte daher nochmal um Auskunft über Umfang, Ort und Zeitraum der geplanten Werbemaßnahmen für das Jahr 2016. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt"" [#12425]
Datum
30. März 2016 14:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12425 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Auskunft unvollständig ist. Angefragt wurden Informationen über bereits durchgeführte und für 2016 geplante Werbemaßnahmen der Bundeswehr (Art, Umfang, Ort, Kosten und Zeitraum). Die Auskunft des Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr enthält nur Angaben über im Jahr 2015 durchgeführte Werbemaßnahmen, aber keine über aktuell laufende oder für 2016 geplante. Das Bundesamt begründet das Fehlen der Informationen damit, dass die Planungsphase für 2016 noch nicht abgeschlossen sei. Da aktuell wieder neue Plakate der Bundeswehr an verschiedenen Stellen zu sehen sind, müssen dazu aber auch entsprechende Informationen vorliegen. Diese sind in der Auskunft noch nicht enthalten. Das Bundesamt schweigt auf dahingehende Nachfragen unbegründet seit dem 05.02.2016. Ich bitte daher um Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich abwesenheitsbedingt erst jetzt bearbeiten kann…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
WG: AW: AW: AW: Antwort: AW: Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
7. April 2016 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich abwesenheitsbedingt erst jetzt bearbeiten kann. Zu Ihren Fragen kann ich wie folgt Stellung nehmen: Die aktuell sichtbaren Mediaschaltungen, auf die Sie sich beziehen, sind Produkte der personalwerblichen Teilkampagne "Projekt Digitale Kräfte", mit der im Schwerpunkt der IT-Arbeitgeber Bundeswehr beworben wird. Hierzu wurde überregional Media in den Bereichen Print und Online und deutschlandweit im Bereich Out of Home (Plakatwerbung, Großflächen, etc.) gebucht. Die Kosten der Kampagne belaufen sich auf insgesamt rund 3,6 Millionen Euro. Mit Verweis auf § 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können weitere Auskünfte über in der Planung befindliche personalwerbliche Maßnahmen für das Jahr 2016 nicht gewährt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Verteidigung, Referat R I 1, Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. , Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage &…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt= 22" [#12425]
Datum
28. April 2016 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-727/002 II#0062 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 30. März 2016 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer letzten Rückfrage zu IFG-Anfrage #12425 vom 30. März 2016 fragten Sie erneu…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Werbekampagne der Bundeswehr "Mach, was wirklich zählt" [#12425]
Datum
13. Mai 2016 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer letzten Rückfrage zu IFG-Anfrage #12425 vom 30. März 2016 fragten Sie erneut nach geplanten personalwerblichen Maßnahmen für das Jahr 2016. Für das Jahr 2016 ist die Planung nach derzeitigem Stand wie folgt fortgeschritten: Im Umfeld der Olympischen und Paralympischen Spiele ist eine Imagekampagne mit dem Schwerpunkt Sportsoldaten geplant. Hierzu sind folgende Werbemittel bzw. -maßnahmen geplant. TV-Spot: Die Ausstrahlung ist für überregionale TV-Sender ab KW 30 geplant. Sub-Domain auf www.bundeswehrkarriere.de ab KW 27. Print-Anzeigen in überregionalen Medien und Onlinemedien ab KW 32. Für das Quartal IV ist eine überregionale personalwerbliche Kampagne für Sanitätsberufe geplant. Wir befinden uns hier in den Anfängen des Analyse- und Planungsprozesses. Weitere Informationen zu Art, Ort und Umfang sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Für das Quartal IV ist eine überregionale Maßnahme mit dem Schwerpunkt Freiwilliger Wehrdienst geplant. Wir befinden uns hier in den Anfängen des Analyse- und Planungsprozesses. Weitere Informationen zu Art, Ort und Umfang sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen entwickeln die acht Karrierecenter der Bundeswehr personalwerbliche Maßnahmen, die auf die personellen Erfordernisse der in der Region ansässigen Truppenteile eingehen. Die o.g. Planungen verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen. Für das Jahr 2016 sind für personalwerbliche Maßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von rund 23 Millionen Euro aus dem Titel "Nachwuchswerbung" des Verteidigungshaushalts eingeplant. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage "Werbekampagne der Bundeswehr "Mach,was wirk-lich zählt"" [#12425] Die…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Werbekampagne der Bundeswehr "Mach,was wirk-lich zählt"" [#12425]
Datum
13. Juli 2016 10:23
Status
138,1 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-727/002 II#0062 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Eine Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen