Werbeschreiben an Jugendliche

Wie haben sich seit der Tätigkeitsaufnahme des BAPersBw die Anzahl sowie die Portokosten für die Informationsschreiben pro
Jahrgang (auf Basis der von den Meldebehörden weitergeleiteten Daten) entwickelt (bitte pro Jahr auflisten)?
Wie viele verschiedene Musterbriefe und welche weiteren Informationsmaterialien werden derzeit an die betroffenen Jahrgänge von 17-jährigen Jugendlichen verschickt, und wie lautete der jeweilige Text?

Ergebnis der Anfrage

Alle Jugendlichen, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden, erhalten seit 2016 zweimal (vorher: einmal) Post von der Bundeswehr: Zuerst wird ein Informationsflyer zum "Freiwilligen Wehrdienst" und im zweiten Brief ein "modifiziertes Anschreiben" und eine "Kleinbroschüre mit Informationen zum Arbeitgeber Bundeswehr" versandt.
Es liegen jeweils Musterbriefe vor.
2016 wurden über 1,5 Millionen Werbeschreiben verschickt, sodass sich alleine die Versandkosten über 500.000 Euro belaufen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Till Seyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie haben sich s…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
Till Seyer
Betreff
Werbeschreiben an Jugendliche [#21300]
Datum
30. April 2017 20:56
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie haben sich seit der Tätigkeitsaufnahme des BAPersBw die Anzahl sowie die Portokosten für die Informationsschreiben pro Jahrgang (auf Basis der von den Meldebehörden weitergeleiteten Daten) entwickelt (bitte pro Jahr auflisten)? Wie viele verschiedene Musterbriefe und welche weiteren Informationsmaterialien werden derzeit an die betroffenen Jahrgänge von 17-jährigen Jugendlichen verschickt, und wie lautete der jeweilige Text?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Till Seyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Till Seyer
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff: Antrag nach dem IFG; hier: Werbeschreiben an Jugendliche [#21300] Bezug: Ihre Anfrage vom 3…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Werbeschreiben an Jugendliche [#21300]
Datum
2. Mai 2017 08:29
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Antrag nach dem IFG; hier: Werbeschreiben an Jugendliche [#21300] Bezug: Ihre Anfrage vom 30.04.2017 Sehr geehrter Herr Seyer, ich bestätige den Eingang Ihrer o.a. Anfrage. Nach Abschluss der Ermittlungen innerhalb des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) werde ich unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Seyer, in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2017 erfragen Sie …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Werbeschreiben an Jugendliche [#21300]
Datum
29. Mai 2017 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seyer, in Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2017 erfragen Sie die Anzahl und die Portokosten der Informationsschreiben an Jugendliche. Zudem baten Sie um Informationen darüber, wie viele verschiedene Musterbriefe und welche weiteren Informationsmaterialien derzeit an 17-jährige Jugendliche verschickt werden. Die Anzahl und die Kosten der Infoschreiben pro Jahrgang können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen: Das im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zuständige Fachreferat hat folgende Anmerkungen zu den Versandmengen gemacht: Die sogenannten Anschreiben wurden in 2012 durch das ehemalige Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV) und seit 2013 durch das BAPersBw versandt. Angeschrieben werden alle Jugendlichen, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden. Druck und Versand erfolgen durch das Rechenzentrum der Bundeswehr in Strausberg als Teil der BWI Informationstechnik GmbH. Die sehr unterschiedlichen Versandmengen ergeben sich aus unterschiedlichen Gründen. 2012 wurde - noch unter der Regie des BAWV - eine flächendeckende Versandaktion durchgeführt 2013 ging die Verantwortung für den Versand der Anschreiben vollständig an das BAPersBw über. Wegen fehlerhafter Übermittlung von Meldedaten der Meldebehörden an die Bundeswehr musste die Versandaktion gestoppt werden 2014 wurde ein vollständiger Versand durchgeführt 2015 enthielt das Anschreiben einen mangelhaften Rechtsbehelf, sodass der Versand gestoppt wurde 2016 wurden erstmals 2 Anschreiben an einen Jahrgang übersandt alle Zahlen wurden gerundet. Zu Ihrer Frage, wie viele verschiedene Musterbriefe und welche weiteren Informationsmaterialien derzeit an Jugendliche verschickt werden, teile ich Ihnen folgendes mit: Es ist geplant, den betroffenen Jahrgang im Jahr 2017 - analog zum Jahr 2016 - zweimal anzuschreiben. Im ersten Infoschreiben werden das sogenannte Anschreiben, ein Informationsflyer zum Freiwilligen Wehrdienst und eine Beilage mit Adressen und Kontaktmöglichkeiten für die jeweilige Region versandt. Das zweite Schreiben, das im voraussichtlich Herbst/Winter 2017 versandt wird, enthält ein modifiziertes Anschreiben, eine Beilage mit Adressen und Kontaktmöglichkeiten für die jeweilige Region und eine Kleinbroschüre mit Informationen zum Arbeitgeber Bundeswehr. Ansichtsdateien dieser Materialien sende ich Ihnen als Dateianhänge mit: Mit freundlichen Grüßen