Werbespot für den Wiederaufbau der Garnisonkirche am 18.02.2018 um 18:59 Uhr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die rechtliche Grundlage die das ZDF berechtigt, auf Kosten des Gebührenzahlers für die kirchliche Stiftung zum Wiederaufbau der Garnisonkirche Spendengelder einzuwerben. Die Stiftung zum Wiederaufbau der Garnisonkirche hat keinen gemeinnützigen Status und laut Beschluss des Potsdamer Stadtparlaments vom 30. Juli 2014 muss sich der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam um die Auflösung der Stiftung bemühen.
2. Eine Aufschlüsselung der Kosten des Fernehspots, die der Gebührenzahler zu tragen hat, da dieser Spot nicht von der Stiftung zum Wiederaufbau der Garnisonkirche bezahlt wurde.
3. Die geplante Anzahl der weiteren Ausstrahlungen über den 18.02.2018 hinaus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum18. Februar 2018
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23. März 2018
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danke für die tolle Initiative. Wissen Sie, ob der Spot am letzten Sonntag, 25.02., wieder ausgestrahlt wurde? Ich wollte reinschauen, habe es aber vergessen.
Viele Grüße,
Sara Krieg