Werbeverträge als Partner/Sponsoring und Förderung des Spitzensports (Handball Bundesliga)

Anfrage an: Förde Sparkasse

die Sparkasse trägt mit Förderungen zum aktiven Erhalt des kulturellen, sportlichen und sozialen Lebens in der Region mit bei, insbesonders tritt sie als Partner bzw. Sponsor des Vereins/Clubs der Handballmannschaft in der Bundesliga auf. Daher interessiert uns: Wieviel Geld bezahlt(e) die Sparkasse als Sponsor/Partner an den Bundesligisten in den Geschäftsjahren 2021, 2020, 2019, 2018? (Summe bitte in Euroangabe)

Bitte schicken Sie mir auch die Werbe-/Sponsoringverträge zu (via E-Mail).

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Sparkasse trägt mit För…
An Förde Sparkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Werbeverträge als Partner/Sponsoring und Förderung des Spitzensports (Handball Bundesliga) [#226027]
Datum
2. August 2021 17:28
An
Förde Sparkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Sparkasse trägt mit Förderungen zum aktiven Erhalt des kulturellen, sportlichen und sozialen Lebens in der Region mit bei, insbesonders tritt sie als Partner bzw. Sponsor des Vereins/Clubs der Handballmannschaft in der Bundesliga auf. Daher interessiert uns: Wieviel Geld bezahlt(e) die Sparkasse als Sponsor/Partner an den Bundesligisten in den Geschäftsjahren 2021, 2020, 2019, 2018? (Summe bitte in Euroangabe) Bitte schicken Sie mir auch die Werbe-/Sponsoringverträge zu (via E-Mail). Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226027/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Förde Sparkasse
Automatische Benachrichtigung: Wichtiger Hinweis ________________________________ Dieses ist eine automatisierte …
Von
Förde Sparkasse
Betreff
Automatische Benachrichtigung: Wichtiger Hinweis
Datum
2. August 2021 17:28
Status
Warte auf Antwort
________________________________ Dieses ist eine automatisierte Antwort der Förde Sparkasse. Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Wir weisen darauf hin, dass wir Zahlungs- oder Wertpapieraufträge (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Lastschriftrückgaben, Kauf- und Verkaufsaufträge) per E-Mail nicht entgegennehmen können. Bitte nutzen Sie hierfür unser Onlinebanking-Verfahren über die Internet-Filiale (www.foerde-sparkasse.de<http://www.foerde-sparkasse.de>). Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen und die Nachricht zu löschen. Wir weisen darauf hin, dass über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten verändert oder verfälscht werden können. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt und deshalb ist auch die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Von der Übermittlung sensibler Daten sollten Sie daher absehen oder zukünftig verschlüsselt mit uns kommunizieren. Wichtige Hinweise zur Nachrichtenübermittlung per E-Mail finden Sie unter: http://www.foerde-sparkasse.de/sicherheitshinweis Mit freundlichen Grüßen

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Förde Sparkasse
Ihr Antrag vom 02.08.2021 Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Zugang von Informati…
Von
Förde Sparkasse
Betreff
Ihr Antrag vom 02.08.2021
Datum
30. August 2021 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Zugang von Informationen nach dem IZG-SH vom 02.08.2021. Im Namen des Vorstandes der Förde kann ich Ihnen dazu folgendes antworten. Da von einer Erteilung der von Ihnen begehrten Information Geschäftsgeheimnisse unseres privaten Vertragspartners betroffen sind, haben wir gem. §10 IZG-SH vor einer Entscheidung über die Offenbarung den Betroffenen zunächst anzuhören und dann ggf. eine Interessenabwägung vorzunehmen. Dies ist mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Im Falle der Informationserteilung würden wir daher eine Gebühr gem. §1 Abs.1 IZG-SH-KostenVO i.V.m. Anlage Nr. 1.2 in Höhe von 250,00 € berechnen. Wir behalten uns die Anforderung eines Kostenvorschusses vor, da wir von Ihnen bisher keine weiteren Daten erhalten haben, die uns eine Durchsetzung des Kostenanspruchs ermöglichen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind, den Kostenvorschuss zu leisten und das Auskunftsverfahren durchgeführt werden soll. Bei einer positiven Rückmeldung werden wir die Anhörung privaten Vertragspartners veranlassen. Mit freundlichen Grüßen